Anzeige:
Anzeige:
News

Private Krankenversicherer wollen Mindeststandards für Versicherungspolicen erarbeiten

pixelio.de (Chris Beck) © pixelio.de (Chris Beck)

Private Krankenversicherer wollen Mindeststandards für Versicherungspolicen erarbeiten.
Der Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherungen befindet sich im Wandel. Vor einigen Jahren orientierten sich die Versicherungen noch sehr stark an Kundenbindung und Kundenzufriedenheit. Durch den starken Wettbewerb wurden mehr und mehr Billigangebote auf den Markt gebracht um möglichst viele Policen an Neukunden abschließen zu können.

Anzeige:

Die auf den Markt gebrachten ‚Billigangebote’ richten sich hauptsächlich an Existenzgründer und an Selbstständige. Hier wird mit günstigen Tarifen gelockt.
Für den angehenden Jungunternehmer ist das eine Chance Kosten zu sparen und viele junge Menschen denken nicht daran, dass sie einmal krank werden können. Daher lässt sich gerade diese Zielgruppe auf eine Versicherungspolice mit einem leistungsschwachen PKV-Tarif ein.

Dass es sich hierbei um ein ganz geringes Leistungsspektrum handelt und dass sich die vom Versicherungsunternehmen angepriesene private Krankenversicherung (PKV) nur ganz geringfügig, wenn überhaupt, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterscheidet, merkt der Versicherungsnehmer (VN) erst wenn es zu spät ist.
Ein Wechsel in einen leistungsstarken Tarif kann häufig mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden sein.
Schaut man sich das Leistungsspektrum der günstigeren PKV-Tarife einmal an, fühlt man sich stark an die GKV-Leistungen erinnert.

Begrenzte Erstattung beim Zahnersatz, weder Zuschüsse für Kontaktlinsen und oder Brillen.

Keine Kostenübernahmen auch bei Hörgeräten, Prothesen und Heilmittelbehandlung wie Krankengymnastik, Logopädie oder medizinischen Massagen u.s.w. Wer nach einem Unfall oder Schlaganfall lange behandelt wird, muss alle Kosten selber tragen.

Das ist sicherlich nicht die Wunschliste eines künftigen PKV-Patienten.

Statt eine freie Wahl den Facharzt seines Vertrauens zu wählen, geht es erst einmal zum Hausarzt. Private Krankenversicherer sollen sich an ihrer Qualität mäßen können, es müssen Mindeststandards definiert werden. Eine private Krankenversicherung zu verkaufen, die nicht einmal einen Mindeststandard einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, hat die Pflicht, den Kunden darüber zu informieren.

Mindeststandards erhöhen die Kundenzufriedenheit

Die private Krankenversicherung (PKV) muss sich positiv von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Die Versicherungspflichtgrenze für private Krankenversicherung(en) müssen neu überdacht werden und das Niveau deutlich erhöht. Dazu gehört auch eine angemessene Beratung im Schadenfall. Die Kundenzufriedenheit muss wieder bei den Versicherungsunternehmen groß geschrieben werden. Der Versicherungsnehmer sollte das Gefühl haben, den richtigen individuellen Versicherungsschutz erlangt zu haben.

Auch für die Versicherungsunternehmen die auf Billigangebote gesetzt haben, kann es ein böses Erwachen geben. Durch die Einführung der Versicherungspflicht muss das Versicherungsunternehmen einem PKV-Patienten auch bei Zahlungsrückständen die Notfallversorgung bezahlen. Damit geht die Rechnung einiger privater Krankenversicherer nicht auf, dass die jungen Unternehmer eigenständig zu einer leistungsstärkeren Police mit angemessenem Versicherungsschutz wechseln.

 

Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion

Newsletter Abbonieren



D-Run

D-RUN

D-RUN

D-RUN ist eine Doku-Soap, in der Menschen mit Diabets ihr Leben verändern und mit Hilfe eines Expertenteams sportlich aktiv werden. Erfahren Sie mehr!



Wissen-Gesundheit im Netz

socials




loader