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Rund 11 Millionen Mitbürger besitzen eine Zahnzusatzversicherung
Ein gesetzlich Versicherter, der sich noch nicht kaum Gedanken darüber gemacht hat, mag erstaunt sein. Wenn man sich aber die Hintergründe vor Augen hält, setzt gewiss bei allen der Moment ein, sich über aktuelle Angebote informieren zu wollen. Dazu regt auch immer mehr die Werbung an. Bei wem sie tatsächlich auch Sinn macht, ist sorgsam zu ermitteln.
Je älter die Zähne, desto häufiger ein Abschluss
Dieses Ergebnis bringt vermutlich eine Überschau im Verwandten- und Bekanntenkreis: Wer schon Erfahrungen mit den Preisen für Zahnersatz gemacht hat, sucht sich rasch eine Zahnzusatzversicherung zur Abdeckung der potentiellen Löcher im Budget. Manche suchen in Eigenrecherche den besseren privaten Anbieter heraus – andere informieren sich bei ihrer Kasse über empfohlene Anbieter und Angebote. Hintergrund ist die Deckelung bei den Kassen, die sich nicht nach den tatsächlichen Preisen für die Restaurierung eines Gebisses richten, sondern nach der medizinischen Indikation für diesen Schritt. Bei der Berechnung geht man von der sogenannten Regelversorgung aus – von dieser wird dann noch die Hälfte, quasi als eine Art Selbstbehalt, in Abzug gebracht. Dabei kann es sich rechnen, wenn der Versicherte immer brav seine Zahnarzttermine eingehalten hat. Prophylaxe ist dem gesetzlichen Versicherer immer etwas wert. Denn wer nachlässig in der zahnärztlichen Vorsorge war, soll auch dafür tiefer in die Tasche greifen. Bis zu 65 Prozent kann die Kostenübernahme im Idealfall bringen. Aber Vorsicht: Hier werden nur solche Behandlungsmaßnahmen erfasst, die der Patient nur selten auch wirklich möchte: Für die Materialien und Verfahren, welche nicht dem Begriff der „Regelversorgung“ entsprechen, wird in keinem Fall bezahlt. Diese dient immer als Bemessungsgrundlage und nur hiervon werden die Prozente berechnet.
Fakten für die Entscheidung
Das wichtigste Kriterium zum Vergleich der Angebote ist die genaue Leistungsbeschreibung – Brücken, Kronen und Implantate sind völlig unterschiedliche Behandlungen mit ebenso verschiedenen Preisen. Das Verständnis über die konkreten Leistungspakete ist für einen fundierten Vergleich unverzichtbar. Aber rein kosmetische Maßnahmen, wie etwa Zähnebleichen, sind nirgends enthalten. Eine Kostenbeteiligung wird immer nur für medizinisch notwendige Behandlungen geboten. Die gänzliche Übernahme ohne irgendeine Form von Selbstbeteiligung gibt es ebenfalls bei keinem Anbieter. Kieferorthopädische Behandlungen, Füllungen oder Prophylaxe sind solche Vertragsbestandteile, die nur gesondert in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, ansonsten gibt es bei diesem Bedarf keinen Zuschuss. Ein Vergleich von FINANZtest ergab nur bei einigen Anbietern diesbezügliche Zuschüsse. Manche werben auch mit solchen Leistungen, die ohnehin bei gesetzlich Versicherten die Kassen übernehmen. Eine Auseinandersetzung mit der Thematik hilft.
Autor: Wissen Gesundheit RadaktionWeitere Themen:
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