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Online-Apotheken – kein Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente

pixelio.de (siepmannH) © pixelio.de (siepmannH)

EU-Versandapotheken, die an deutsche Kunden liefern, müssen sich künftig dem deutschen Arzneimittelpreisrecht unterwerfen. "Die deutschen preisrechtlichen Bestimmungen gelten auch für den Versandhandel", kommentierte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm den Rechtsspruch des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2014. Das Urteil lautete: Versandapotheken aus dem europäischen Ausland dürfen keine Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren – selbst dann nicht, wenn zwischen Online-Versand und Kunde eine deutsche Apotheke als Abholstelle zwischengeschaltet wird.

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Preiswettbewerb ausgebremst

Der Rechtsspruch des BGH findet jedoch nicht überall Zuspruch: Gesundheitsökonom Gerd Glaeske, ehemals Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, sieht in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre eine ausgezeichnete Lobbyarbeit konservativer Apotheker. In einem Interview mit der Zeit erklärte er, warum ein Systemwandel hin zu einem Pay-for-performance-Arrangement, wie es ihn in Australien und den USA üblich ist, auch in Deutschland im Sinne des Verbrauchers wäre. Ein politisch durchaus gewollter Preiswettbewerb rückt mit dem Rechtsspruch des BGH nun jedoch in weite Ferne.

Online-Apotheken dennoch auf dem Vormarsch

Konservative Apotheker können sich somit bestätigt fühlen. Das Ende der Online-Apotheken wird durch das Urteil des BGH jedoch nicht besiegelt. Für viele Kunden sind günstige Preise nicht der einzige Grund, Medikamente im Internet zu bestellen. Bereits 16 Millionen Bundesbürger und somit fast ein Drittel aller deutschen Internetbenutzer nahmen laut einer Bitkom-Studie des vergangenen Jahres den Service einer Versand-Apotheke in Anspruch. Europaweit haben sich mittlerweile rund 160 Apotheken auf den Internetversand spezialisiert. Neben den Preisnachlässen zählt vor allem die Zeit- und Ortsunabhängigkeit zu den schlagenden Argumenten der Online-Apotheken – ein Service, der vor allem berufstätigen und älteren Menschen entgegenkommt. Den Preiskampf komplett aufgeben wollen Online-Apotheken jedoch nicht: Weiterhin zu vergünstigten Preisen können nicht-verschreibungspflichtige Medikamente wie zum Beispiel das Husten-Mittel UMCKALOABO online bezogen werden. Und das Internet bietet weitere Sparmöglichkeiten: Unter www.tagesdeal.de/docmorris können Kunden bei DocMorris zusätzliche Rabatte, Gratis-Zugaben oder einen kostenlosen Versand in Anspruch nehmen – ein Umstand, der Versand-Apotheken auch weiterhin konkurrenzfähig macht.

Beratung oft mangelhaft

Nachholbedarf müssen sich Online-Apotheken jedoch im Bereich der Beratung nachsagen lassen. So berichtet Die Welt Online über einen Testkauf, der verheerende Beratungsmängel aufdeckte. Einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge stellten nur fünf von 50 Versandapotheken den Testkunden, die eine erhebliche Menge eines Schlafmittels geordert hatte, essenzielle Fragen, empfohlen einen Arztbesuchs oder verweigerten eine Herausgabe des nicht ungefährlichen Medikaments. Dass die Beratung in einer Filial-Apotheke grundsätzlich besser ist, lässt sich dem Verbraucherschutz zufolge aus dem Testkauf jedoch nicht ableiten. Beratung sei allgemein ein Apothekenproblem. Ob man den Service einer Versand-Apotheke in Anspruch nimmt oder sich lieber in einer Filial-Apotheke beraten lässt, ist letztlich jedem selbst überlassen. Gerd Glaeske rät jedoch dazu, Arzneimittel dort zu beziehen, wo der Apotheker die ihm gewährten Einkaufsrabatte auch an den Kunden weitergibt und Medikamente möglichst preisgünstig anzubieten versucht.

Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion

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