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Dampfen und nicht qualmen – die E-Zigarette

Hemera Technologies  /AbleStock.com / Thinkstock © Hemera Technologies /AbleStock.com / Thinkstock

Die Kult-Staatsanwältin Wilhelmine Klemm aus dem Münster-„Tatort“, „Grey’s Anatomy“-Star Katherine Heigl und It-Girl Paris Hilton – jede spricht drüber, alle tun es: E-Zigarette rauchen.  Doch was genau steckt eigentlich hinter der elektrischen Zigarette, und wie schaut es hier mit der Gesundheit aus? Erfahren Sie im folgenden Artikel mehr. 

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Nichts als heißer Dampf?

Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, wurde 2003 vom Chinesen Hon Lik erfunden und ab 2005/06 vom Unternehmen Ruyan, für das er arbeitete, exportiert. Der größte Unterschied zur traditionellen Zigarette besteht darin, dass bei der E-Zigarette kein Tabak verbrannt, sondern eine Aromaflüssigkeit (Liquid) verdampft wird. Insgesamt besteht die elektronische Zigarette (wie zum Beispiel von Red-Kiwi) aus drei wichtigen Teilen: einem Akku, einem Depot für das gewählte Liquid und einer Verdampfkammer.

Das Verdampfungsprinzip funktioniert hierbei wie folgt: Je nach Modell wird entweder automatisch durch das Ziehen an der E-Zigarette oder manuell über ein Glasfaserdocht das zu verdampfende Liquid an eine Heizspirale im Verdampfer weitergeleitet. Hier wird die Flüssigkeit bei rund 65°C verdampft – aus einem „Raucher“ wird so ein „Verdampfer“. Die neusten Akkus der E-Zigaretten entsprechen einer Betriebsdauer von ca. einer Schachtel Zigaretten und können über einen USB-Port zum Beispiel am Computer wieder aufgeladen werden.

Die Liquids: Kirsche, Pina Colada oder doch Tiramisu?

Das Herz der E-Zigarette sind die sogenannten Liquids, die Aroma-Flüssigkeiten, die beim Konsum verdampft werden. Bei allen deutschen E-Zigaretten bestehen die Liquids zumeist aus Propylenglykol, Glycerin und Lebensmittelaromen – so kommt es zu der Vielzahl an unterschiedlichen Geschmackssorten. Die Flüssigkeiten können sowohl Nikotin enthalten, als auch frei davon sein. Ist Nikotin hinzugegeben, so entspricht der Gehalt ungefähr der Stärke einer normalen Tabakzigarette.

Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im vergangenen Jahr, dass die Liquids keine Arzneimittel sind. Sie dienen nicht der Raucherentwöhnung, erfüllen keine therapeutischen Zwecke und sind demnach kein Medizinprodukt. Daher ist der Konsum in Deutschland – im Gegensatz zu Kanada, Australien oder Singapur – legal.

Keine dicke Luft?

Anfang des Jahres sprach das Kölner Verwaltungsgericht einem Gastwirt Recht zu, er verklagte die Stadt Köln, da sie ihm den Konsum der E-Zigaretten in seiner Gaststätte untersagen wollte. In seinem Urteil betonte der zuständige Richter, dass E-Zigaretten nicht geraucht, sondern mit ihnen Flüssigkeiten verdampft würden. Dies würde einen großen Unterschied machen und wäre nicht mit dem traditionellen Passivrauchen vergleichbar. Langzeitstudien zum Konsum der E-Zigarette liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor und bieten daher keine weiteren Rückschlüsse auf mögliche Gesundheitsrisiken oder Vorteile gegenüber der traditionellen Tabakzigarette.

Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion

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