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Verletzungen beim Arbeiten - mit dem richtigen Arbeitsschutz das Problem eindämmen

Rainer Sturm / pixelio.de © Rainer Sturm / pixelio.de

Verletzungen beim Arbeiten - mit dem richtigen Arbeitsschutz das Problem eindämmen

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1.060.181 – so hoch war die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle im Jahr 2013. Laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum die Zahl der Arbeitsunfälle nur leicht verringert. In Anbetracht der Tatsache, dass die DGUV in ihren Zahlen lediglich Unfälle aufgenommen hat, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten, kann von einer höheren Fallzahl ausgehen, wenn alle Verletzungen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.


Quelle: Hans (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 1: Arbeitsschutz ist in vielen Berufen essenziell, da so gefährlichen Verletzungen vorgebeugt werden kann.

Arbeitsunfälle – besonders gefährdete Berufsgruppen

Wie kommt es aber überhaupt zum Arbeitsunfall bzw. den Verletzungen beim Arbeiten? Und kann man sich als Beschäftigter davor schützen? Gerade in Berufen aus dem Handwerksbereich und in der Bauwirtschaft sind Unfälle nur bis zu einem gewissen Grad vermeidbar. Ganz ausschließen lässt sich dieses Risiko nicht. Schon allein die Tatsache, dass hier mit schweren Lasten, sich bewegenden Maschinen und teils in schwindelerregender Höhe gearbeitet wird, macht das höhere Risiko klar. Aber auch andere Berufsgruppen können Risiken ausgesetzt sein.

Zu den Top 3 der gefährdeten Berufsgruppen gehörten 2013 Angehörige der Bereiche:

Bauwirtschaft  57,32 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter
Transport und Verkehrswirtschaft  39,26 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter
Holz und Metall  38,30 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter

Alles Berufsgruppen, in denen körperliche Arbeit einen erheblichen Anteil hat. Das Problem: Verletzungen am Arbeitsplatz führen nicht nur zu vorübergehender Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Mitunter hinterlassen die Unfälle bleibende Schäden – bis hin zur Berufsunfähigkeit, die laut gbe-bund.de bereits dann gegeben ist, wenn jemand nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann.

In diesen Zusammenhang unbedingt berücksichtigt werden sollte auch das Geschehen rund um die Berufskrankheiten. Letztere tragen in erheblichem Maß dazu bei, das Betroffene den erlernten Beruf aufgeben müssen bzw. keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Gravierend kann sich hier beispielsweise eine Tätigkeit in der chemischen Industrie/Lebensmittelindustrie (Kontaktallergie, Vergiftung) oder dem Bergbau (Silikose, Asbestose) auswirken.

Welche Verletzungen treten häufig auf?

In Anbetracht der Tatsache, dass sich in Deutschland pro Jahr mehr als eine Million Arbeits- und Wegeunfälle ereignet, stellt sich fast schon zwangsläufig die Frage den am häufigsten vorkommenden Verletzungen. Leider lässt sich diese Fragestellung nicht pauschal beantworten. Je nach Berufsgruppe und Branche sind die Verletzungsrisiken am Arbeitsplatz recht individuell. Während im Bau- oder Handwerksbereich Vergiftungen oder Infektionen keine große Rolle spielen, sieht die Situation in den Heilberufen oder der chemischen Industrie anders aus.

Greift man sich beispielsweise die Bauwirtschaft heraus, sind Wunden und Verletzungen der Weichteile von Armen, Beinen, Kopf und Rumpf die Spitzenreiter. Zerrungen, Frakturen und Verstauchungen treten bereits deutlich seltener in Erscheinung. Generell gilt, dass spezifische Verletzungsrisiken branchen-/berufsabhängig sind und auch von der Position des Beschäftigten beeinflusst werden (ein Bauleiter ist trotz der Tätigkeit in der Bauwirtschaft anderen Verletzungsrisiken ausgesetzt als ein Maurer oder Trockenbauer).

Wie können sich Arbeitnehmer gegen Verletzungen schützen?


Quelle: JamesDeMers (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: Arbeitsschutz auf der Baustelle

Verletzungen und Arbeitsunfälle treten in der Praxis immer wieder auf. Dabei sind mitunter weder grobe Fahrlässigkeit noch andere Nachlässigkeiten im Spiel. Ein Teil der Arbeitsunfälle geht auf Dritte zurück. Beispielsweise wird ein Berufskraftfahrer nur schwer für Verletzungen verantwortlich zu machen sein, wenn ein anderer Pkw-Fahrer Vorfahrtsregeln missachtet. Trotzdem – nicht selten hätte sich der Unfall und damit auch die Verletzung vermeiden lassen.

Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Kommt es dann zu einer kleinen Unachtsamkeit, sind Verletzungen fast immer vorprogrammiert. Einfaches Beispiel: Der Maschinenführer einer CNC-Fräsemaschine will einen Defekt am eingebauten Werkzeug reparieren – und rutscht ab. Dabei verletzt er sich mit der Hand am eingespannten Werkstück aus Aluminium, muss ambulant behandelt werden und fällt über mehrere Wochen aus.

Ein exemplarisches Beispiel für Tischlereibetriebe, Metallbauwerkstätten, Baubetriebe und viele andere Gewerke:

Oft wird aus Zeitdruck auf den Arbeitsschutz verzichtet – getreu dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht“. Dabei trägt gerade dieses Konvolut aus Schutzmaßnahmen und Richtlinien zur hohen Arbeitsplatzsicherheit bei. Einige Grundregeln erschließen sich selbst Laien auf den ersten Blick. Das Tragen von:

- Sicherheitsschuhen auf Baustellen (Hier auf die spezifische Qualität achten. Laut www.engelbert-strauss.de gibt es durchaus große Unterschiede in diesem Bereich)
- Gehörschutz in lärmintensiven Betriebsbereichen
- Handschuhen oder
- Schutzbrillen bei Schleifarbeiten (wichtiger Schutz für die Augen)

gehört sicher dazu. Andere Arbeitsschutzregeln sind nur branchen- und betriebsintern bekannt. Dabei ruhen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf mehreren Säulen. Grundlegenden Charakter haben das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz sowie das für die Unfallversicherung maßgebende SGB VII. Für die einzelnen Branchen/Gewerke existieren darüber hinaus spezielle Schutzverordnungen und technische Richtlinien, in denen konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz festgehalten sind. Diese legen beispielsweise fest, wie Sicherungsmaßnahmen bei Tiefbauarbeiten, Absicherungen im Hochbau usw. auszusehen haben.

Berufsunfähigkeit – eine Folge von Verletzungen am Arbeitsplatz?

Betrachtet man das Verletzungsgeschehen am Arbeitsplatz, sind vorübergehende gesundheitliche Schäden eine Seite der Medaille. Die Statistiken der Unfallversicherung sprechen noch eine andere Sprache. 2013 kam es zu 772 Toten infolge eines Arbeitsunfalls. Und es gibt noch eine dritte Gruppe von Betroffenen. Jene Beschäftigten, die sich so schwer verletzen, dass Folgeschäden zurückbleiben und eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Dass dieses Risiko besteht, zeigen die Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung. Für das Jahr 2013 weist deren Statistik knapp 15.000 neue Arbeitsunfallrenten aus. Insgesamt belief sich der Rentenbestand in der DGUV gegen Ende 2012 auf circa 738.000 Renten. Zahlen, die ein Risiko für die Berufsunfähigkeit – basierend auf Verletzungen am Arbeitsplatz – durchaus belegen.

Fazit: Verletzungen sind am Arbeitsplatz ein Risiko

Arbeitnehmer sind im beruflichen Alltag einem gewissen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Um die Gefahr für den einzelnen Beschäftigten und die Umwelt so gering wie möglich zu halten, sollte dringend auf die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen geachtet werden. Diese sind nicht nur im Rahmen von Gesetzen festgehalten. Vielmehr sind hier branchenspezifische Verordnungen und Richtlinien maßgebend. Denn kommt es zu einem Unfall mit Verletzungen, ist nicht nur ein Ausfall bis zur vollständigen Genesung die Folge. Mitunter drohen den Betroffenen deutliche finanzielle Einschnitte, wenn die Verletzungen zur Berufs-/Erwerbsunfähigkeit führen. Letzteres kann übrigens nicht nur eine Folge von Unfällen sein. Auch Berufskrankheiten sollten vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion

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