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Petition zum Thema Cannabis: Rechtsexperten sprechen sich gegen Cannabis-Verbot aus

pixelio.de (Susanne Schmich) © pixelio.de (Susanne Schmich)

Erst vor wenigen Tagen haben sich auf einer Tagung in Frankfurt über hundert Experten unterschiedlicher Fachgebiete für eine Liberalisierung des Konsums von Cannabis ausgesprochen. Wie der ‚Schildower Kreis’ in einer Resolution feststellte, weise die strafrechtliche Verfolgung der Drogennachfrage sowie des Drogenangebots international keinen nennenswerten Erfolg auf. 

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Strafrechtsprofessoren fordern eine neue Drogenpolitik ein

Die Initiative, die sich aus über 120 Strafrechtsprofessoren zusammensetzt, engagiert sich für eine neue Drogenpolitik. Ein Grund dieser Forderung basiert auf der Annahme, dass mit dem Schwarzmarkt für Drogen große Risiken verbunden sind. Beispielsweise beeinflusse diese Schattenwirtschaft andere nationale Volkswirtschaften sowie globale Finanzmärkte. Der Sprecher des ‚Schildower Kreises’ betonte in seiner Rede sogar, dass sich das Cannabis-Verbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Als ‚verfassungswidrig’ erklärte der Rechtsprofessor Lorenz Böllinger das Betäubungsmittelgesetz. Seiner Meinung zufolge verstößt eine Bestrafung des Drogenkonsums gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Ist der Konsum von Cannabis ein ‚opferloses Delikt’?

In weiteren Ausführungen gab Böllinger zu verstehen, dass dieses Verbot die Prävention unnötig erschwere und schilderte den Konsum von Cannabis als ‚opferloses Delikt’. In seiner Rede betonte er, dass die Opfer ausschließlich sich selbst – wenn überhaupt – schädigen. Allerdings bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Betäubungsmittelstrafrechts schon im Jahr 1994. Dennoch ist die Stadt Frankfurt gewillt, sich im Umgang mit dem Cannabis-Verbot neu zu orientieren. In diesem Zusammenhang macht Rosemarie Heilig – Parteimitglied der Grünen und Frankfurter Gesundheitsdezernentin – darauf aufmerksam, zeitnah einen Modellversuch zu starten, der Beratung, Prävention und Therapie vor Repression stellt.

Nur drei Prozent aller Konsumenten gelten als ‚Gewohnheitskiffer’

Statistiken zufolge wurde Cannabis im vergangenen Jahr von zwölf Prozent aller Deutschen konsumiert. Allerdings verwies der Suchtforscher Heino Stöver von der Fachhochschule im gleichen Atemzug darauf, dass nur drei Prozent aller Konsumenten ‚Gewohnheitskiffer’ seien. Auf niedrigem Niveau erweise sich der dauerhafte Gebrauch als ‚stabil’ und sei durch juristische Eingriffe wenig veränderbar. Diese Tendenz ist am Vergleich mit anderen Ländern ersichtlich. Rechtsmediziner Volker Auwärter bezog sich ebenfalls auf das Thema und betonte, dass der stärkste gesundheitsschädigende Faktor am Cannabis-Konsum das Rauchen ist.

Der klassische Konsum von Nikotin durch Rauchen ist hierzulande ebenfalls mit keinerlei juristischen Restriktionen verbunden. Ganz im Gegenteil: Jeder geschäftsfähige Verbraucher darf sich seine Zigaretten mithilfe von Volumentabak selbst drehen und ein Feuerzeug zur Hand nehmen. Dirk Peglow, ein Vertreter des Bundes deutscher Kriminalbeamter, legte Zahlen vor, denen zufolge im Jahr 2013 insgesamt 145.000 von 250.000 Drogendelikten auf Cannabis fielen. Zumeist wurden die Verfahren aufgrund zu geringer Mengen eingestellt.

Autor: Wissen - Gesundheit - Redaktion

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