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Wenn Frauen mehr wollen: Brustvergrößerungen

Jupiterimages/ Brand X Pictures/ Thinkstock © Jupiterimages/ Brand X Pictures/ Thinkstock

Brustvergrößerungen stehen auf Platz eins der Wunschliste für Schönheitsoperationen. Weltweit verwirklichen sich knapp 1,8 Millionen Frauen jährlich den Traum einer größeren Brust, davon allein in Deutschland ca. 55.000 Frauen. Warum boomt das Geschäft gerade mit den Brüsten so extrem? Welche Kosten kommen auf Frau zu? Bezahlen Krankenkassen eine Vergrößerung der Brüste? Und welche Risiken sind im Vorfeld zu bedenken?

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Wird das Selbstbewusstsein von den Brüsten bestimmt?

Viele Frauen beantworten diese Frage mit „Ja!“ – und liegen damit richtig. Unser Selbstwertgefühl wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch unsere eigene Wahrnehmung von uns selbst bestimmt – und da spielt das Aussehen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben dem Gesicht und den Haaren definieren Frauen insbesondere über ihre Brüste die eigene Attraktivität. Da von den meisten Männern der Blick oft auch als erstes auf diesen Bereich des Körpers fällt, ist die Gleichung schöne Brüste gleich attraktive Frau nicht von der Hand zu weisen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn in einer Vergrößerung der Brüste das Allheilmittel gegen eingeschränktes Selbstwertgefühl gesehen wird. Zwar können schöne Brüste das Selbstwertgefühl steigern, aber bei ausgeprägten Defiziten sind sicher andere Maßnahmen erforderlich.

Privates Vergnügen oder Kassenleistung?

In der Regel muss eine Brustvergrößerung von den Patienten selbst bezahlt werden. Ausnahmen bilden die medizinisch begründeten Operationen. Eine medizinische Indikation liegt zum Beispiel vor, wenn aufgrund von Brustkrebs das Brustdrüsengewebe entfernt werden musste. Auch andere Arten von krankhaften Veränderungen oder angeborenen Deformationen begründen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen:

  • Fehlendes Brustdrüsengewebe aufgrund von Verletzungen oder Operationen
  • Angeborene Fehlformen der Brüste (z.B. schlauchförmige Brüste)
  • Asymmetrische Brüste (Haltungsschäden, Rückenprobleme)
  • Mammahypoplasie (falsches Verhältnis von Größe und Körpergewicht zur Brustgröße
  • Geschrumpfte Brüste (nach Schwangerschaften) bei gleichgebliebenen Hautvolumen

Wichtig ist dafür insbesondere die Einschätzung des behandelnden Arztes sowie gegebenenfalls eines medizinischen Gutachters. Da die Regeln für eine Kostenübernahme für Brustvergrößerungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, sollten im Vorfeld einer geplanten OP genaue Informationen eingeholt werden.

Ist die Brustvergrößerung eine rein ästhetische Operation ohne medizinische Notwendigkeit, müssen Frauen die Kosten dafür selbst tragen. Bei der Kalkulation des finanziellen Aufwands sind dabei nicht nur die reinen Operationskosten (i.d.R. 3.500,- Euro und aufwärts) zu berücksichtigen, sondern ebenfalls die Kosten für Material, Narkosemittel, Nachbehandlung etc. Auch kann es zu unerwünschten Folgen kommen, die ebenfalls bezahlt werden müssen.

Keine OP ohne Risiko

Egal aus welchen Gründen eine Frau sich zu einer Brustvergrößerung entschließt, sollte sie sich im Vorfeld intensiv die möglichen Risiken und Komplikationen bewusst machen. Eine Brust-OP ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose und kann daher die üblichen Risiken einer Operation – Infektionen, Wundheilungsstörungen, Narkosenebenwirkungen – nicht ausschließen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass feine Nerven durchtrennt werden und die Brustwarzen nach der OP weniger oder verstärkt empfindlich sind.

Bei ca. 15 Prozent der behandelten Frauen tritt nach zehn oder mehr Jahren eine Kapselfibrose auf. Der Körper umgibt das Implantat dabei mit einer Bindegewebeschicht, die sich im Laufe der Zeit zunehmend verdickt und verhärtet. Dies kann zu einer Verlagerung des Implantats und zu Schmerzen in der Brust führen. Die genauen Ursachen für eine Kapselfibrose werden noch erforscht, die Prozentzahl ist aber dank Fortschritt bei Implantaten und Operationstechniken rückläufig.

Wichtig für den Erfolg und die Sicherheit der Brustoperation ist die Auswahl einer geeigneten Klinik. Der operierende Arzt sollte Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie sein und einer Fachgesellschaft wie der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) oder der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) angehören. Die Zertifizierungen garantieren eine Behandlung nach hohen Qualitätsansprüchen von der ersten Beratung bis zur Nachsorge sowie eine fundierte Weiterbildung auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie. In Hannover erfüllt die Klinik von Dr. Meyer-Gattermann die Zertifizierungsauflagen von DGPRÄC, myBody® und ACREDIS und garantiert somit Brustvergrößerungen und weitere ästhetische Eingriffe auf höchstem Niveau.

Autor: Wissen - Gesundheit - Redaktion

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