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Risikovorabfrage vor Versicherungsabschluss

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Die Versicherungswirtschaft kennt zahlreiche Vorsorgeprodukte, mit denen Versicherungsnehmer sich und ihre Familien gegen finanzielle Risiken absichern können. Eine schwerwiegende Krankheit oder der Todesfall eines Ehepartners belasten die Haushaltskasse oft schwer. Bricht ein Gehalt vorübergehend oder auf Dauer weg, steht wohlmöglich das Eigenheim oder die Ausbildung der Kinder auf dem Spiel. Policen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegeversicherungen, Risikolebensversicherungen oder private Krankenversicherungen können das Risiko minimieren. Doch nicht jedem stehen diese Versicherungen offen.

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Ob und zu welchem Preis eine Versicherungsgesellschaft gewillt ist, einen entsprechenden Schutz zu gewähren, hängt mit dem persönlichen Risiko des Versicherungsnehmers zusammen. Vorsorgeversicherungen setzen daher in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus. Vor allem Vorerkrankungen werden hier schnell zum Problem. So gelten beispielsweise Rückenbeschwerden, Allergien, Bluthochdruck oder Übergewicht als großes Hindernis bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, wie die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) berichtet. Und auch die individuellen Lebensumstände gehen in die Kalkulationen der Versicherer ein, können den Beitrag deutlich erhöhen oder zum Ausschlusskriterium werden. Bemerkbar macht sich dies beispielsweise bei der Risikolebensversicherung, deren Versicherungsbeiträge sich individuell nach Berufsrisiken, Freizeitaktivitäten oder lästigen Angewohnheiten wie Rauchen bemessen.

 Ob eine spezielle Vorerkrankung zum Ausschluss führt oder durch einen Beitragszuschlag kompensiert werden kann, bewertet jede Versicherungsgesellschaft anders. Die GVI empfiehlt Verbrauchern daher, sich in Form einer Risikovoranfrage an verschiedenen Anbieter zu wenden. Im Vergleich zum Versicherungsantrag hat die Risikovoranfrage den Vorteil, dass bei Ablehnung oder Ausschluss kein Eintrag in das zentrale Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft erfolgt. Verbrauchern entsteht so kein Nachteil, wenn sie sich nach Ablehnung an einen anderen Versicherer wenden.

Kommt es zum Abschluss einer Vorsorgeversicherung, sollten Versicherungsnehmer die Laufzeit der Police im Blick haben. So sollte eine Risikolebensversicherung beispielsweise so lange gelten, wie das zu versichernde Risiko besteht. Denn eine Verlängerung der Laufzeit setzt meist eine erneute Gesundheitsprüfung voraus. Im Zweifelsfall sollte ein optionales Verlängerungsrecht ohne Gesundheitsprüfung, wie es bei der CosmosDirekt angeboten wird, zum Tarif hinzugebucht werden.

Auch wenn der Versicherungsabschluss durch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Anträge und Fragebögen deutlich erschwert wird, sollten Verbraucher davon absehen, vertragsrelevante Angaben zu unterschlagen. Denn im schlimmsten Fall können Verschleierungen oder Falschaussagen den gesamten Versicherungsschutz im Leistungsfall gefährden.

Autor: Wissen - Gesundheit - Redaktion

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