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Zuschüsse beim Treppenlift – so machen Sie es richtig

Encasa Experts © Encasa Experts

Bekanntermaßen bedeutet ein Treppenlift für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen wieder Lebensfreude und Mobilität. Die Vorteile eines solchen Liftsystems sind unverkennbar. Jedoch dürfen auf der anderen Seite auch nicht die mitunter sehr hohen Anschaffungskosten außer Acht gelassen werden. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass es für die Anschaffung und Installation eines Treppenliftes auch Zuschüsse gibt.

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Einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse bekommen

Viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind nicht mehr berufstätig und erhalten nur eine kleine Rente. Auch sonst sind diese nicht mit Reichtümern übersät. Schon ein einfaches Modell eines Treppenliftes kostet rund 4000 €.

Aus diesem Grund sollten sich Betroffene mit ihrer Krankenkasse, sprich Pflegeversicherung in Verbindung setzen. Wichtig zu wissen ist, dass eine solche Bezuschussung nicht nur Immobilienbesitzer erhalten, sondern natürlich auch Mieter. Grundvoraussetzung ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung. Doch zunächst ist es ratsam, wenigstens einen Kostenvoranschlag von einem Treppenlifthersteller einzuholen, was besonders praktisch bei einem fachspezifischen Online-Vergleichsportal erfolgen kann. Diese Angebote können selbstverständlich als Kostenvoranschlag genutzt werden.

Wie sieht die Fördermaßnahme der Pflegeversicherung aus?

Bei einem Treppenlift handelt es sich um eine Verbesserung des Wohnumfeldes. Durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse werden bei einer positiven Entscheidung 

  • die Anschaffungskosten,
  • mögliche Umbaumaßnahmen und
  • der Einbau

übernommen. Einen Haken an der Sache gibt es jedoch.

Die Voraussetzungen für eine Förderung

Grundvoraussetzung für eine Fördermaßnahme ist eine anerkannte Pflegestufe. Wer bisher noch in keiner Pflegestufe eingruppiert worden ist, sollte sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, damit diese über den medizinischen Dienst eine Begutachtung vornehmen kann.

Bei Vorliegen der Pflegestufe 1, 2 oder 3 wird ohne weitere Prüfung für jede Person einen Zuschussbetrag in Höhe bis zu 4.000 € bereitgestellt. Aber auch diejenigen, die nur in der Pflegestufe 0 sind, können mit einer Bezuschussung rechnen. In diesem Fall müssen die Betroffenen an einer diagnostizierten Demenz erkrankt sein. Wer bereits in einer Pflegestufe von wenigstens 1 eingruppiert worden ist, muss natürlich nicht an einer Demenz leiden.

Ehepaare profitieren doppelt

Wie bereits angeführt, sieht die Pflegeversicherung die Förderung als eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme. Diese wird immer jeweils für eine betroffene Person gewährt. Benötigt zum Beispiel ein Ehepaar einen Treppenlift und beide sind in einer Pflegestufe von wenigstens 1 eingruppiert, erhält jeder einen Zuschuss bis zu 4.000 €. Dies bedeutet, dass ein Treppenlift bis zu einer Höhe von 8.000 € bezuschusst werden kann.

Beispielrechnung

Das nachfolgende Beispiel aufzeigen wie mit einem Zuschuss richtig viel gespart werden kann:

Für die Fahrbahn eines neuen Treppenliftes fallen beispielsweise etwa 1.200 € an. Der eigentliche Sitzlift mit Antrieb kostet 2.200 €. Dabei hat der Betroffene auch seine individuellen Wünsche, wie zum Beispiel die Farbe des Sitzpolsters, eine Fernsteuerung und Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Für den Einbau des Treppenlifts werden noch einmal 500 € fällig. Zusammen kostet der Treppenlift somit 3.900 €. Vom medizinischen Dienst ist der Betroffene in die Pflegestufe 1 eingruppiert. Aus diesem Grund kann die Pflegeversicherung den Treppenlift in voller Höhe bezuschussen. Der hierbei bis zu 4.000 € bewilligt werden können, fallen für den Betroffenen keinerlei Kosten an. 

Weitere Fördermaßnahmen

Falls einer Förderung durch die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung nicht infrage kommt, können auch andere Stellen hierfür zuständig sein. Wenn die Pflegebedürftigkeit zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalls resultiert und eine anschließende Wiedereingliederung in den Alltag beabsichtigt ist, kann es auch von der Berufsgenossenschaft einen Zuschuss geben. Soll die pflegebedürftige Person wieder in ihren alten Beruf eingegliedert werden, so lohnt es sich, einen Zuschuss für einen Treppenlift über die Rentenversicherung zu beantragen.

Diese Punkte sollten Sie beachten

1.  Informieren Sie sich über die verschiedensten Treppenlifte.

2.  Fordern Sie kostenlose und unverbindliche Vergleichsangebote an.

3.  Bei Mietwohnungen fragen Sie Ihren Vermieter.

4.  Setzen Sie sich anschließend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

5.  Denken Sie daran, dass Ehepaare mit einer Pflegestufe von wenigstens 1 höhere Zuschüsse erhalten
      können.

Autor: Wissen-Gesundheit-Redaktion

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