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Zahnbehandlung und deren Kosten
Ein gesundes Gebiss ist enorm wichtig für das körperliche und geistige Wohlbefinden. Wenn etwas mit den Zähnen nicht stimmt, kann Essen, Trinken und sogar Lächeln so unangenehm werden, dass die Lebensqualität im Alltag stark darunter leidet. Regelmäßige Vorsorge und individuelle Behandlungen beim Zahnarzt können diese Probleme sehr erfolgreich beheben oder sogar vermeiden, kosten jedoch mitunter viel Geld.
Krankenkassen übernehmen nur ausgewählte Kosten
Für viele medizinisch notwendige Leistungen kommt die gesetzliche Krankenkasse selbstverständlich vollständig auf. Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel ist für alle Patienten inklusive, genauso in bestimmten Fällen eine Wurzelbehandlung. Auch kleine Füllungen werden komplett übernommen, sofern sie mit dem Material angefertigt werden, das die Kasse vorgibt. Für Kinder und Jugendliche sind in der Regel zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wie die regelmäßige Fluoridierung der Zähne oder die Versiegelung von Fissuren in den Backenzähnen immer kostenlos, während Erwachsene hierfür häufig extra bezahlen müssen.
Wer ein anderes Material wünscht, muss für jede Füllung einen Zuschuss bezahlen. Auch die professionelle Zahnreinigung — eine an sich sehr sinnvolle Behandlung für langfristig gesunde und schöne Zähne — muss von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und belastet den Patienten mit 80 bis 120 Euro pro Sitzung. Private Krankenversicherungen sind meistens großzügiger mit ihren Zuschüssen und decken teilweise auch die professionelle Zahnreinigung und hochwertigere Füllmaterialien mit ab.
Richtig teuer werden kann es bei größeren Schäden. Häufig wird bei zu stark angegriffenen oder fehlenden Zähnen ein künstlicher Zahnersatz fällig, sei es in Form von Kronen, Brücken oder Implantaten. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse meist nur einen Teil der Kosten. Vor allem, wenn die ästhetischen Ansprüche des Patienten sich nicht mit den kosteneffizienten Bedingungen aus der Regelversorgung decken, werden höhere Eigenleistungen fällig. Kann eine lückenlose Vorsorge beim Zahnarzt nachgewiesen werden, gibt es aber immerhin einen zusätzlichen Bonus: Ab 5 Jahren gibt es 20 % mehr, ab 10 Jahren sogar 30 %.
Der Heil- und Kostenplan für die Zahnbehandlung
Bevor eine kostspielige Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dort sind alle geplanten Leistungen und anfallenden Kosten im Detail aufgeführt. Der Plan muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese ihren Zuschuss berechnen kann. Wer ein Bonusheft besitzt, sollte es gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan einschicken, um gegebenenfalls Boni angerechnet zu bekommen. Das Bonusheft kann in der Zahnarztpraxis auch rückwirkend ausgestellt werden, falls es einmal verloren gehen sollte oder nicht vollständig ausgefüllt wurde.
Sobald die Krankenkasse über die Höhe ihrer Zuzahlung entschieden hat, weiß man, welche Kosten man selbst übernehmen muss. Falls nicht noch eine Zahnzusatzversicherung einspringt, kann diese Summe erschreckend hoch sein. Um den nötigen Zahnersatz finanzieren zu können, werden je nach Behandlung schnell mehrere Tausend Euro fällig. Grundsätzlich ist der Anteil, den gesetzliche Krankenkassen beitragen können, ein vorgeschriebener Fixbetrag: Abhängig vom Bonus können meist höchstens zwischen 50 und 65 % der Kosten übernommen werden, sodass der Patient im Normalfall immer mit einem Eigenanteil rechnen muss. Berechnet wird hierfür allerdings immer ausgehend von der Regelversorgung. Wer sich also für eine hochwertigere Lösung entscheidet, bekommt trotzdem nur den Zuschuss, den es für die normale Variante gegeben hätte. Viel lässt sich an dem Betrag in der Regel aber nicht ändern, da ein guter Zahnarzt Kosten und Nutzen bereits sehr sorgfältig abwägt.
Autor: Wissen-Gesundheit-RedaktionLesen Sie dazu auch:
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