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Kinderinvaliditätsversicherung (KIV): Herausforderungen und Leistungen
Kinderinvaliditätsversicherungen beziehungsweise Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherungen (kurz KIZ) haben die Aufgabe, bei schwerer Behinderung eines Kindes die finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Die Kinderinvaliditätsversicherung stellt eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Krankenversicherungen und Unfallversicherungen dar. Diese Art von Versicherung leistet ausschließlich im Falle einer schweren Behinderung des Kindes, wobei die Auszahlung tarifabhängig entweder in einer Summe oder in Form einer lebenslangen Rente erfolgen kann.
Statistischer Überblick zur Kinderinvalidität
Gemäß Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigt sich seit 2009 ein deutlicher Anstieg der Behinderungen unter 6- bis 18-jährigen Kindern und Jugendlichen. 2013 waren 170.000 Menschen zwischen 0 und 18 Jahren in Deutschland behindert. Zwar ist der prozentuale Anteil der Kinderinvalidität in Relation zu allen Kindern in Deutschland gering. Doch können Behinderung und Invalidität grundsätzlich jeden treffen, beispielsweise infolge schwerer Unfälle. Eine Kinderinvaliditätsversicherung bietet zwar keine Garantie gegen mögliche Behinderung, doch sorgt sie für finanzielle Unterstützung im Schadensfall. Eltern und Kinder werden davor bewahrt, durch die finanziellen Belastungen einer Behinderung in eine Notlage zu geraten.
Herausforderungen einer möglichen Kinderinvalidität
Schwerbehinderte Kinder können ein hohes finanzielles Risiko für ihre Eltern bedeuten. Aufgrund einer schweren Behinderung kann es für Kinder unmöglich werden, später einer erwerbsmäßigen Arbeit nachzugehen. Bereits Studium oder Ausbildung können bei bestimmten Behinderungen unmöglich werden, sodass keine Grundlage für einen späteren Beruf gelegt wird. Schwerbehinderte Kinder sind aufgrund dessen oft nicht imstande, einen eigenen Haushalt zu führen oder zu finanzieren, sodass Eltern die finanzielle Unterstützung übernehmen.
Ein weiterer Faktor sind die durch Behinderung erforderlichen Anpassungsmaßnahmen im Alltag. Dies beginnt im behindertengerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung. Die Herausforderungen können von barrierefreier Einrichtung bis zum behindertengerechten Bett reichen. Mit diesem finanziellen Risiko direkt verknüpft ist die Tatsache, dass oft nicht viele Mittel bleiben, um Ersparnisse anzulegen oder eine Altersvorsorge aufzubauen.
Ebenso ist die häusliche Betreuung des Kindes zu berücksichtigen. Je nach Behinderungsgrad ist das Kind bei vielen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen. Dies hat zur Folge, dass ein Elternteil häufig seine Arbeit aufgeben muss, um für das Kind da zu sein.
Auswahlkriterien des Anbieters
Bei der Auswahl eines Versicherers sollten Eltern wichtige Fakten zu Kinderinvaliditätsversicherungen berücksichtigen, darunter die Fragen nach den Voraussetzungen für Abschluss und Leistung sowie nach der Höhe der monatlichen Rente oder der einmaligen Auszahlung.
Wichtige Faktoren betreffen etwa das Alter des Kindes, da unterschiedliche Anbieter den Abschluss meist erst am den sechsten Lebensmonat ermöglichen. Ausschlaggebend ist auch der Invaliditätsgrad. In der Regel wird ab einem Grad von 50 Prozent geleistet. Ebenso ist die Frage interessant, ob ein Umstellungsrecht besteht, das heißt ob eine Umstellung der KIV in eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Schließlich gilt es ebenso zu berücksichtigen, ob der Versicherer bestimmte Krankheiten ausschließt.
Leistungen einer KIV
Grundsätzlich ist eine Kinderinvaliditätsversicherung verpflichtet zu leisten, wenn eine Behinderung von 50 Prozent oder mehr nachgewiesen wird. Für die Feststellung und Bescheinigung einer Behinderung ist das Versorgungsamt zuständig. Die Ursache der Behinderung spielt hierbei keine Rolle. Eine KIV leistet unter diesen Voraussetzung unter vollen Beträgen. Es erfolgt keine prozentuale Anpassung an den Grad der Behinderung. Darin unterscheidet sich die Invaliditätsversicherung von der Unfallversicherung.
Im Behinderungsfall können Versicherte wählen, ob sie eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslang gezahlte Rente in Anspruch nehmen möchten. Höhe der Rente oder Einmalzahlung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Frage, welche Auszahlungsvariante sinnvoller ist, lässt sich nur im Einzelfall und in Abhängigkeit der Art der Behinderung beantworten. Wenn beispielsweise dauerhaft keine Erwerbsarbeit möglich ist, kann eine lebenslange Rente sinnvoller sein. Sind einmalige größere Ausgaben für behindertengerechte bauliche Veränderungen erforderlich, so kann die Einmalauszahlung die richtige Wahl sein.
Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion
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