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Deutschland im Rückstand bei Digitalisierung des Gesundheitswesens?

pixabay.com/ geralt © pixabay.com/ geralt

Anfang November wurde wie jedes Jahr das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an Angela Merkel überreicht. Die auch als Wirtschaftsweisen bezeichneten Experten unterbreiten verschiedene Vorschläge „für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“. Sehr gute Bedingungen für eine neue Anpassung der Wirtschafts- und Steuerpolitik biete die derzeit gute konjunkturelle Lage. Auch der Gesundheitspolitik ist ein Absatz im Jahresgutachten gewidmet: „Effizienzpotenziale bei der Gesundheitsversorgung“.

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Um den wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitswesen zu entgegnen, empfehlen die Wirtschaftsweisen vor allem eine Stärkung der ambulanten Medizin, sektorenübergreifende Kooperation, bessere Patientensteuerung und das Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Nur so seien der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftemangel auf lange Sicht zu bewältigen.

Telemedizin musste Rückschlag einstecken

Eine deutliche Forderung war, „den Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens abzubauen“. Dieser Rückstand sei vor allem einer hohen Regulierungsdichte im Gesundheitssystem geschuldet, die auch eine sektorenübergreifende Versorgung hemme. Die Innovationsoffenheit im Gesundheitswesen sei generell zu verbessern, aber „insbesondere im Bereich der digitalen Angebote, der Telemedizin, der Robotik und Sensorik“. Mit diesen Ansätzen könnte dem Fachkräftemangel zumindest mittelfristig entgegengetreten werden und die Versorgung ländlicher und strukturschwacher Regionen würde verbessert.

Dabei stimmte das Parlament erst im letzten Jahr für eine umfassende Änderung des Arzneimittelgesetzes, das ein Fernverschreibungsverbot innerhalb Deutschlands beinhaltet. Genau heißt es in dem Abschnitt, dass eine Abgabe von Arzneimitteln nicht erfolgen darf, wenn kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt und dem Patienten stattgefunden hat. Allerdings sind nur Apotheker wirklich davon betroffen, denn sie kontrollieren die Arzneimittelvergabe – wie die Kontrolle ablaufen muss, blieb in dem Gesetzestext aber offen. Zudem gibt es Ausnahmen davon, unter anderem, wenn es sich um eine Wiederholung oder Fortsetzung der Behandlung handelt.

Nachfrage nach Online-Angeboten bleibt bestehen

So gibt es für deutsche Patienten weiterhin telemedizinische Angebote wie Fernarzt.com, über die sie mithilfe einer Online-Behandlung Rezepte für in Deutschland zugelassene Original-Medikamente erhalten können. Und diese Angebote erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Gerade langfristige Behandlungen, die regelmäßige aber für die Patienten oft lästige Arztbesuche erfordern, da sie eigentlich nur für eine erneute Rezeptausschreibung für die Anti-Baby-Pille oder ein Mittel gegen Haarausfall erforderlich sind, können durch die Online-Dienstleistungen abgenommen werden.

Dadurch entstehen viele Vorteile, von denen nicht nur die Patienten profitieren:

• Patienten sparen sich den Weg zum Arzt und lange Wartezeiten – vor allem im ländlichen Bereich und für mobilitätseingeschränkte Personen ist das praktisch.

• Ärzte können ihre knappe Behandlungszeit für wirklich wichtige Patienten besser einteilen.

• Der Service kann 24 Stunden am Tag in Anspruch genommen werden.

Diese Vorteile werden auch die Wirtschaftsweisen in ihrem aktuellen Jahresgutachten im Blick gehabt haben. Wie sie befürworten viele Mediziner die Möglichkeiten der Telemedizin und kritisieren die Behinderung ihres Ausbaus durch Regelungen wie die Änderung des Arzneimittelgesetzes vom letzten Jahr. Ob ihre Einschätzung an den zukünftigen Entwicklungen etwas ändert, wird sich zeigen. Fest steht, dass Patienten und Ärzte diese Optionen in Anspruch nehmen wollen und es auch tun, wenn möglich.

Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion

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