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Krankengymnastik zur schnellen Verbesserung des körperlichen Befindens
Egal ob nach einem Unfall, einem Bandscheibenvorfall oder bei anderen körperlichen Beschwerden - Krankengymnastik kann helfen, diese Beschwerden komplett zu beheben oder zumindest abzumildern. Dieser Artikel bietet Ihnen einige wertvolle Informationen rund um das Thema Krankengymnastik.
Wer darf Krankengymnastik verschreiben?
Krankengymnastik kann von einem Hausarzt, aber auch von Fachärzten und Zahnärzten verschrieben werden.
Welche Erkrankungen werden mit Krankengymnastik behandelt?
Krankengymnastik wird zur Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Nervensystems, aber auch der inneren Organe eingesetzt.
Dabei kommt die Krankengymnastik vor allem bei den folgenden Erkrankungen zum Einsatz:
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Brüche
- Rheuma
- Bandscheibenvorfälle
- Angeborene Fehlstellungen
- Sportverletzungen
Erkrankungen des Nervensystems
- Lähmungen
- Funktionsstörungen nach Schädel- oder Rückenmarksverletzungen
- Querschnittssyndromen
- Mulitple Sklerose
Erkrankungen der inneren Organe
- Asthma
- Lungenfibrose
- Muskoviszidose
- Verengung von Gefäßen oder Lymphbahnen
- Morbus Crohn
Was sollte man zur Krankengymnastik mitnehmen?
Zu Ihrem Termin zur Krankengymnastik sollten Sie neben der Versichertenkarte und dem Rezept auch ein Handtuch und bequeme Kleidung mitbringen.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Im Ersttermin wird die Krankengeschichte besprochen. Außerdem wird der Patient untersucht, um die Beweglichkeit und Muskelkraft zu prüfen und genau zu lokalisieren, an welcher Stelle der Schmerz liegt. Nach der Untersuchung wird ein Therapieplan erstellt und die Ziele der Behandlung werden mit dem Patienten besprochen. Anhand dieses Therapieplans werden verschiedene Übungen durchgeführt, die sich in passive, aktive und assistierte Übungen unterscheiden. Bei passiven Übungen werden die Gelenke von dem Physiotherapeuten bewegt, ohne jegliche Kraftanstrengung des Patienten. Bei assistierten Übungen werden die Bewegungen von dem Physiotherapeuten geleitet, der Patient muss dabei aber Muskelkraft anwenden. Aktive Übungen werden ohne Mithilfe des Physiotherapeuten durchgeführt und von diesem nur kontrolliert und ggfs. korrigiert.
Werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet?
Dies ist abhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist bei Personen ab 18 Jahren eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten üblich. Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab. Die Kosten werden entweder komplett übernommen, oder es ist eine Zuzahlung nötig.
Autor: Wissen Gesundheit - RedaktionWeitere Themen:
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