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Krankenversicherung für Lehrer - was ist dabei zu beachten?

Wurde ein Lehrer verbeamtet, hat er in Bezug auf die Krankenversicherung aufgrund der Beihilferegelung einen gewissen Sonderstatus. Dieser kommt aber mit bestimmten Regelungen einher, die ein Lehrer unbedingt wissen und beachten sollte. Und es stellt sich noch eine weitere Frage: Was ist mit Lehrern, die noch keine vollen Beamten sind oder die sich in der Probezeit befinden? Wie sind sie versichert und welche Möglichkeiten bestehen hier? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal genauer an.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Grundsätzlich können sich Lehrer, wie alle Beamte, entscheiden, ob sie lieber gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Diese Entscheidungsfreiheit ist in der Realität jedoch nur bedingt gegeben, da die Beihilferegelung greift:
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GKV - die Beihilfe greift nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Lehrer bedeutet das, dass sie die kompletten Krankenversicherungsbeträge abhängig von ihrem Gehalt selbst tragen müssen. Auch gilt bei ihnen nicht die Regelung, die bei gewöhnlichen Arbeitnehmern greift. Lehrer werden somit von den Krankenkassen wie Selbstständige behandelt und müssen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil alleine bezahlen.
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PKV - über die Beihilfe beteiligt sich der Bund bei Lehrern an mindestens fünfzig Prozent der anfallenden Krankheits- und Vorsorgekosten. Um eine Restversorgung sicherzustellen, schließen Lehrer in der Regel eine private Krankenversicherung ab, an deren Kosten sich der Bund ebenfalls beteiligt.
Bereits aus finanzieller Sicht ist es daher empfehlenswert, sich für die PKV zu entscheiden. Um die richtige PKV zu finden, müssen Lehrer zuerst den Beihilfeanspruch ermitteln, der je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Liegt dieser beispielsweise bei 50 Prozent, ist nur noch eine Restkostenversicherung bei der PKV notwendig, die nun wiederum fünfzig Prozent betragen wurde. Dieser Beitrag hingegen wird vom Staat bezuschusst, sodass Lehrer effektiv nicht einmal die fünfzig Prozent zahlen.
Wie sieht es bei den Referendaren aus?
Und wie verhält es sich bei den Lehramtsanwärtern, also den Referendaren? Sie fallen schließlich noch nicht unter den Beamtenstatus und gehören auch nicht zum Feld der »Beamten auf Probe«. Wie sollen sie sich versichern? Einige Hinweise:
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Regelung - die Regelungen für Beamte gelten bereits, sodass laut beamten-infoportal.de auch bei Referendaren ein Zuschuss zur PKV gezahlt wird, nicht aber für die gesetzliche Krankenversicherung.
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Beispiel GKV - nehmen wir an, ein Lehrer mit einem Monatsgehalt von knapp 1.400 Euro würde in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Die monatlichen Kosten lägen für die Pflege- und Krankenversicherung nun bei beispielsweise 230 Euro. Der Bund übernimmt keinen Teil dieser Kosten.
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Beispiel PKV - wer einen Tarif für Lehramtsanwärter auswählt, kann mit ungefähr 60 Euro im Monat rechnen. Da die Beihilferegelung greift, ist dies nur eine Restkostenabsicherung, die wiederum vom Staat unterstützt wird.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich schon während des Referendariats privat zu versichern. Dieser Fakt ist auch dann sinnvoll, wenn keine Verbeamtung im Raum steht.
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Aufnahme - durch die Lehrzeit können auch diese Lehrer in die PKV, weil die direkte Verbeamtung später ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
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Kosten - Referendare sind jung, was auch bedeutet, dass sie in einen günstigen und guten Tarif kommen. Würden sie erst später in die PKV wechseln, kann es zu Ausschlüssen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen kommen oder Aufpreise werden berechnet, sobald Kosten aufgrund dieser Erkrankungen anfallen.
Ausnahmen können bei angehenden Lehrern bestehen, die bereits sicher wissen, dass eine Beamtenlaufbahn nicht möglich ist oder diese gar nicht angestrebt wird. Da während des Studiums jedoch immer eine PKV anstelle der GKV abgeschlossen werden kann, ist diese Ausnahme eher beiläufig zu erwähnen.
Was ist bei der Tarifwahl zu beachten?
Während die Basistarife der privaten Krankenversicherung den typischen gesetzlichen Krankenversicherungsinhalten gleichen, können Lehrer bei der PKV aus verschiedenen Tarifen wählen. Viele Versicherer bieten sogar eigene Lehrertarife, die für Lehrer besonders kostengünstig sind. Zuerst sollte - gerade bei Anwärtern und Referendaren - die Frage nach dem späteren Arbeitsverhältnis betrachtet werden:
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Beamter - in diesem Fall greift ohnehin das Beihilfegesetz.
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Angestellter - wird der Lehrer nur angestellt beschäftigt, was unabhängig von Schulformen und Bundesländern immer häufiger geschieht, kann er sich zwar privat versichern, doch lohnt sich hier eher der Angestelltentarif statt der Lehrertarife.
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Freier Dozent - gerade im Erwachsenenunterricht werden Lehrer immer häufiger als freie Mitarbeiter und Dozenten beschäftigt. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen der Selbstständigentarife zu wählen.
Im nächsten Schritt sollte überlegt werden, welche Inhalte besonders wichtig sind. Grundsätzlich kann natürlich jeder Lehrer den Basistarif wählen, der - auch ohne Beihilfe - einen sehr günstigen Beitrag garantiert, dafür aber auch nur die gesetzlichen Krankenkassenleistungen beinhaltet. Da gesetzlich Versicherte schon mit Zusatzversicherungen arbeiten, um einen verbesserten Schutz zu genießen, sollten Lehrer unbedingt auf Tarife setzen, die folgende Punkte mindestens erhalten:
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Zahnbehandlungen - diese sollten zu großen Teilen übernommen und getragen werden. Hier gilt es nicht allein um die Abdeckung der Behandlungskosten, auch Vorsorgemaßnahmen sollten im Tarif enthalten sein.
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Krankengeld/Krankentagegeld - insbesondere nicht verbeamtete Lehrer sollten hierauf achten, um bei längeren Krankheiten einen Ausgleich zu erhalten. Normal angestellte Lehrer erhalten beispielsweise nur knapp 70 Prozent ihres Gehalts als Krankengeld. Wer hier mittels anderer Maßnahmen aufstockt, braucht sich im Krankheitsfall nicht auch noch finanzielle Sorgen zu machen.
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Psychische Leistungen - ein erschreckend hoher Anteil an Lehrkräften erkrankt an Burnout oder Depressionen. Mit dem richtigen Tarif können Versicherte sicherstellen, dass es erst gar nicht so weit kommt. Werden beispielsweise auch prophylaktische Sitzungen übernommen, lassen sich die Verhaltensmuster rechtzeitig ändern.
Ansonsten kommt es beim Tarif natürlich auch auf die persönlichen Befindlichkeiten und Wünsche an. Es sollte stets ein Tarifvergleich durchgeführt werden, der die persönlichen Hintergründe mitberücksichtigt. Nicht jeder Tarif für Lehrer in der PKV empfiehlt sich tatsächlich für jeden Lehrer.
Fazit - viel Auswahl möglich
Obwohl längst nicht jeder Lehrer verbeamtet wird, können Lehrer doch immer die private Krankenversicherung wählen. Doch mit der Wahl kommt tatsächlich die Qual, da stets ein zu einem selbst passender Tarif gefunden werden muss. Hier sind Vergleiche wichtig, wie auch eine Auflistung der persönlichen Vorstellungen.
Autor: Wissen Gesundheit - Redaktion