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Sind Abnehm-Kapseln gesundheitlich unbedenklich?
Abnehm-Kapseln und die Abo-Falle – wie kommt man da raus?
Übergewicht zählt in den westlichen Industrieländern zu den größten gesundheitlichen Problemen. Die überflüssigen Kilos sind aber nicht nur aufgrund der Ästhetik ein Problem für die Betroffenen. Es steigt auch das Risiko, an weiteren Beschwerden zu erkranken. So werden durch Übergewicht oder gar Fettleibigkeit Bluthochdruck und Diabetes begünstigt. Zudem wird das Herz-Kreislauf-System stark belastet. Einen einfachen Weg, das unerwünschte Gewicht loszuwerden, versprechen Abnehm-Kapseln oder Diät-Kapseln. Der Nutzen ist allerdings umstritten und einige Unternehmen binden ihre Kunden an Abonnements. Wie die Unternehmen vorgehen und wie man da wieder rauskommt, erfahren Sie hier.
Viele Menschen sind auf der Suche nach einem Mittel für eine dauerhafte Gewichtsreduktion. Neue Diäten finden sich nicht nur jede Woche in Frauenzeitschriften, sondern beispielsweise auch im Internet oder in TV-Werbespots. Dabei sollen die neuen Diäten noch besser funktionieren als die alten. Low-Carb, Friss-die-Hälfte oder Hollywood-Diät: Die Formel zum erfolgreichen Abnehmen scheint nicht bei vielen zu funktionieren, denn Schlankheitsmittel und Abnehm-Pillen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Allerdings führen Angebote im Internet mitunter auch zu einem Abonnement, wie beispielsweise bei der Abnehm-Pille Slim XR. Wer solch ein Abonnement kündigen will, kann dies natürlich jederzeit schriftlich erledigen. Hierbei helfen Mustervorlagen aus dem Internet.
Rezeptfreie Schlankheitsmittel gibt es viele und alle versprechen einfaches Abnehmen. Dabei ist es egal, in welcher Form sie daherkommen: Tabletten, Kapseln oder Pulver. Sie werden als Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel bezeichnet. Sie sind zudem frei verkäuflich und werden auf verschiedenem Wege vertrieben:
- Internet
- Teleshopping
- Apotheke
- Drogerie
- Reformhaus etc.
Schlankheitspille plus Online-Abo?
Allerdings bieten Händler im Internet vermehrt Schlankheitspillen an, bei denen der Kunde nicht nur die Pillen erhält, sondern außerdem noch einen unerwünschten Zusatzvertrag abschließt. Beim Surfen stößt man auf Werbeanzeigen, die einem den neuesten Trick zum Abnehmen versprechen. Die Neugierde vieler Menschen führt natürlich unweigerlich dazu, dass sie auf solche Werbebanner klicken. Jeder, der ein paar Pfunde zu viel auf den Rippen hat, würde diese gerne innerhalb weniger Tage und im Idealfall ohne große Anstrengung verlieren.
Die Werbebanner leiten auf Internetseiten weiter, auf denen vermeintliche Experten Pillen – oder Pulver oder Kapseln – vorstellen, die das Abnehmen deutlich erleichtern. Meistens soll eine Einnahme vor den Mahlzeiten reichen und schon beginnen die überflüssigen Pfunde zu purzeln. Da fühlen sich doch einige Nutzer versucht, die Abnehm-Pillen zum Probierpreis zu testen. Innerhalb von nur einem Monat sollen bereits mehrere Kilogramm Gewichtsverlust möglich sein. Und wenn man dafür nur 50 Euro zahlen muss, ist es den geringen Aufwand auf jeden Fall wert.
Viele Kunden bemerken aber erst später, dass sie in eine Abo-Falle getappt sind. Die Bestellung und der Versand verlaufen reibungslos. Die Pillen treffen ein und man beginnt mit der Einnahme. Nach einer Weile beginnt jedoch das Unternehmen, erneut Geld vom Konto des Kunden abzubuchen – ohne eine weitere Bestellung.
Bei Slim XR, unserem Eingangsbeispiel, wird im Zuge des Bestellvorgangs nicht nur die Schlankheitspille bestellt, sondern auch ein persönlicher Account bei Slim XR Online, der 42 Euro im Monat kostet. Beim Bestellvorgang werden die dafür nötigen Informationen nur ganz klein an einer unscheinbaren Stelle angezeigt, dass man ein Abonnement abschließt. Zunächst ist dieses Abo auch kostenlos, so dass bei der ersten Abbuchung alles in Ordnung scheint. Allerdings werden nach 20 Tagen die Gebühren erhoben, so dass der Anbieter monatlich 42 Euro abbucht.
Heimlicher Vertrag nicht rechtswirksam
Allerdings ist es in Deutschland den Unternehmen nicht erlaubt, den Kunden einen Vertrag unterzuschieben, ohne dass diese es merken. Sie können nicht unbemerkt abgeschlossen werden, ansonsten sind Verträge nicht rechtswirksam. Die Masche von Slim XR hat also vor Gericht keinen Bestand. Sind Sie betroffen, können Sie daher auch ohne Bedenken eine Rückbuchung durch Ihre Bank vornehmen lassen. Sie müssen nur das Bezahlen, was Sie tatsächlich bestellt haben und das ist in diesem Fall meist die erste Packung der Abnehm-Kapseln. Weiterhin sollten Sie den Vertrag schriftlich kündigen und den Widerruf des Kaufs erklären.
Die Wirkung der Kapseln ist zudem nicht bewiesen. Erfolgsstorys auf der Webseite konnten von verschiedenen Kunden nicht bestätigt werden. Die bessere Alternative ist die langfristige Umstellung der Ernährung. Außerdem können Sie mit Sport abnehmen. Damit lebt es sich gesünder und schlanker. Zudem sind die Risiken vor unerwünschten Abonnements deutlich kleiner.
Autor: Wissen-Gesundheit RedaktionWeitere Themen:
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