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Kernspintomographie (MRT)

pixabay / jarmoluk © pixabay / jarmoluk

Kernspintomographie (MRT)

Die Kernspintomographie ist eine fantastische Errungenschaft, die mithilfe von magnetischen Feldern und Radiowellen die Möglichkeit bietet, detaillierte Schnittbilder vom Inneren des menschlichen Körpers zu erhalten. Sie zeichnen sich durch den hohen Kontrast zwischen krankhaftem und gesundem Gewebe aus. Im Gegensatz zum Röntgen werden Menschen keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt. Der Einsatz von Kernspintomographie ist völlig schmerzfrei und für Kinder ebenso wie für Erwachsene sowie Schwangere geeignet. Sie wird auch als Magnetresonanztomografie (MRT) bezeichnet.

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Einsatzgebiete der Kernspintomographie

Die MRT wird hauptsächlich zum Erkennen von Erkrankungen und Veränderungen in folgenden Körperbereichen eingesetzt:

  • Arme und Beine
  • Bauch- sowie Beckenorgane
  • Gelenke
  • Halsweichteile
  • Herz und Herzgefäße
  • Kopf sowie Gehirn
  • Muskeln, Bänder und Knorpel
  • Nieren und Harnwege
  • Wirbelsäule

Ablauf der MRT

Vorher

Die Kernspintomographie in Trier wird beispielsweise im bekannten Radiologiezentrum der rheinland-pfälzischen Stadt vorgenommen. Bevor die MRT beginnen kann, müssen sämtliche metallischen Gegenstände (zum Beispiel Uhren, Schlüssel, Hörgeräte, Scheck- und Kreditkarten) abgelegt werden. Metallteile im Körper, darunter Gelenkprothesen, Metallplatten zur Fixierung eines Knochenbruches sowie ein fester Zahnersatz, stehen einer Kernspintomographie in der Regel nicht im Weg. Allerdings sollte zuvor angegeben werden, wenn

  • Gefäßclips- und stützen, darunter Stents,
  • eine künstliche Herzklappe,
  • eine Insulinpumpe,
  • Metallsplitter oder
  • Tätowierungen

vorhanden sind. Da es im Magnetfeld zu Fehlfunktionen eines Herzschrittmachers kommen kann, ist eine MRT für betreffende Personen nicht möglich. Außerdem kann eine Untersuchung von Patienten mit künstlichen Herzklappen oder Innenohrprothese nur erfolgen, wenn eine MR-Tauglichkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Vorgehensweise bei der Kernspintomographie

Grundsätzlich erfolgt die MRT in liegender Stellung, Patienten werden langsam in die sogenannte Röhre geschoben. Während man sich bei der Diagnose beispielsweise für das Kniegelenk nur teilweise im Inneren befindet, kommt bei einer Kopfuntersuchung der gesamte Körper in das Gerät. Insbesondere Menschen, die dauerhaft an Kopfschmerzen leiden, der Arzt jedoch keinerlei Ursache finden kann, erhalten häufig eine Überweisung für eine Kernspintomographie. In diesem Fall ist das komplette Einschieben in die Röhre unumgänglich. Die MRT-Untersuchung geht mit verhältnismäßig lauten, klopfenden Geräuschen einher. Damit Betroffene einer geringstmöglichen Belastung ausgesetzt sind, erhalten sie Kopfhörer oder Ohrstöpsel. Wie lange es dauert, hängt von der Fragestellung sowie untersuchten Körperregion ab – mit wenigen Minuten bis zu einer halben Stunde kann gerechnet werden. Sicherheit bietet eine Sprechanlage, über die der zuständige Arzt oder die Assistentin jederzeit kontaktiert werden kann.

Wenn die Enge des Geräts zum Problem wird

Menschen, die unter Platzangst leiden, fürchten sich oft vor der Kernspintomographie, wenn der ganze Körper in die Röhre geschoben werden muss. Grundsätzlich sollte Betroffenen bewusst sein, dass Radiologen regelmäßig mit derartigen Problemen konfrontiert werden. Bestenfalls sprechen Patienten zuvor offen mit dem behandelnden Arzt oder den MRT-Mitarbeitern. Sie halten ggfs. ein gut verträgliches Beruhigungsmittel bereit, das entspannend wirkt und die Beklemmung löst. In der Regel kann somit die Kernspintomographie problemlos durchgeführt werden.

Einsatz von Kontrastmitteln

Teilweise ist das Spritzen eines Kontrastmittels für die Diagnose erforderlich. In diesem Fall wird vor der Untersuchung ein Zugang in eine Körpervene gelegt, über diese erfolgt die Injektion. Die Ausscheidung des Mittels, welches in der MRT zum Einsatz kommt, erfolgt über die Nieren. Für ihre eigene Sicherheit müssen Patienten bei einer vorliegenden Nierenerkrankung oder ab einem Lebensalter von 60 Jahren einen Kreatinin-/GRF-Wert vorlegen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein.

Rechtliches zur Kernspintomographie

In Deutschland werden täglich unzählige MRT-Untersuchungen vorgenommen. Auch, wenn keine ionisierende Strahlung von dem eingesetzten Gerät ausgeht, gibt es einige rechtliche Vorschriften, die der Sicherheit von Patienten sowie den durchführenden Mitarbeitern der Kernspintomographie dienen.

Pflicht des Arztes

Die Untersuchung darf ausschließlich ein Arzt anordnen. Für die Durchführung ist qualifiziertes, ausgebildetes Personal einzusetzen. Handelt es sich um Risikopatienten, muss jederzeit ein Mediziner in Reichweite sein. Zwar gilt die MRT-Vornahme als risikoarm, jedoch ist eine ausführliche Aufklärung Pflicht. Sie muss sowohl mündlich erfolgen als auch im Anschluss schriftlich dokumentiert werden. Patienten müssen in die Lage versetzt werden, mögliche Gefahren zu erkennen, bevor sie ihre Einwilligung zur Kernspintomographie geben. Die Aufklärungspflicht ist in § 630e Abs. 1 BGB festgeschrieben und bezieht sich sowohl auf MRT-Untersuchungen mit als auch ohne Kontrastmittel. Der Behandelnde ist verpflichtet, den Betroffenen über

  • die Art,
  • den Umfang,
  • die Durchführung,
  • zu erwartenden Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie deren Risiken,
  • Notwendigkeit,
  • Dringlichkeit,
  • Eignung und Erfolgsaussichten

bezüglich der Diagnose sowie Therapie ausführlich aufzuklären.

Maßnahmen zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter

Aufgrund des relativ hohen Geräuschpegels, der von den MRT-Geräten ausgeht, verfügen die Räume über eine Schallisolierung. Der Radiologe oder ggfs. die ausführenden Assistenten verlassen während der Laufzeit das Untersuchungszimmer. Patienten steht eine Notfallklingel zur Verfügung, damit sie sich bei etwaigen Problemen bemerkbar machen können. Einige Menschen empfinden den Schallpegel bei der Kernspintomographie, der bis zu 110 dB beträgt, als äußerst unangenehm. Er kann zu einer Stresssituation führen, weshalb die behandelnden Personen jederzeit zum Eingreifen bereit sein müssen. Ist eine Kontrastmittelindikation gegeben, darf ausschließlich ein Radiologe die Injektion vornehmen. Die Durchführung der MRT hingegen kann auf ausgebildete Mitarbeiter übertragen werden.

Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion

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