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Pflegegrad 1 einer pflegebedürftigen Person

pixabay / sabinevanerp © pixabay / sabinevanerp

Pflegebedürftige Menschen sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dies dient dazu, um einen Überblick über die Pflege zu behalten. Ebenso hat jeder Pflegegrad unterschiedliche Leistungen und Ansprüche, die wahrgenommen werden können.

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Definition des Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wurde 2017 festgelegt. Die zu pflegende Person wird hier als gering beeinträchtigt eingestuft und benötigt demnach einen nicht ganz so hohen Pflegeaufwand.
Doch auch bei einem geringen Pflegebedarf haben Angehörige einen Anspruch auf Leistungen oder auch eine finanzielle Unterstützung.

Leistungen, die der Angehörige erhält

Bei der Einstufung des Pflegegrad 1 bekommt der pflegende Angehörige kein Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Die Angehörigen dürfen aber beispielsweise bestimmte Beträge für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Anpassung des Wohnumfelds, Wohngruppenzuschuss oder den Hausnotruf erhalten. Viele Leistungen sind dennoch auch von vornherein kostenfrei. Darunter zählen beispielsweise Pflegekurse, die wahrgenommen werden können, um den eigenen Wissensstand zu verbessern und zu erweitern.

Sachleistungen und finanzielle Unterstützung in Pflegestufe 1

Es gibt verschiedene Leistungen bei einer pflegebedürftigen Person. Dabei wird grundsätzlich nur unter finanzielle Unterstützung und verschiedenen Sachleistungen unterschieden. Zu den Sachleistungen zählen Pflegesachleistungen, um die Pflege mit professioneller Hilfe gewährleisten zu können.
Bei Pflegestufe 1 gibt es jedoch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen, da dieser nicht benötigt wird.
Dafür hat man in Pflegestufe 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel, um die Pflege erheblich zu erleichtern. Ebenso hat man Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der für die Pflege eingesetzt werden kann. Dies ist die einzige finanzielle Unterstützung, die einem in Pflegestufe 1 zusteht.

Die Pflegestufe 1 beantragen

Wer in eine Pflegestufe eingestuft werden möchte, muss diese erst einmal beantragen. Die zu pflegende Person wird dann in die jeweilige Pflegestufe eingeordnet. Je weniger die Person selbstständig sein kann, desto höher ist die Pflegestufe, in die sie eingestuft wird.
Der Antrag auf eine Pflegestufe wird bei der Pflegekasse beantragt. Dies kann entweder telefonisch erfolgen oder schriftlich. Wenn die Unterlagen, die man zugeschickt bekommt, erfolgreich ausgefüllt und zurückgeschickt hat, meldet sich in der Regel relativ zeitnah ein Mitarbeiter, um Weiteres zu besprechen.
Danach wird der Pflegegrad noch einmal per Gutachten überprüft und festgestellt.

Die Pflegestufe erhöhen

Wenn sich die Pflegestufe mit der Zeit ändert und die zu pflegende Person mehr Hilfe im Alltag benötigt, kann die Pflegestufe jederzeit geändert werden. Dazu wird ein erneutes Schreiben oder Telefonat mit der Pflegekasse geführt und baldige Schritte eingeleitet.

Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion

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