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Legal statt illegal: Marihuana als Medizin

pixabay / Jeff W © pixabay / Jeff W

Die Hanfpflanze gilt als eine der ältesten medizinischen Nutzpflanzen der Welt und längst ist bewiesen, dass viele Bestandteile einen positiven gesundheitlichen Nutzen zeigen. Lange Zeit war Marihuana aber trotz aller positiver Studien verboten. Doch im modernen Deutschland stehen Veränderungen an. Nicht nur, dass seit 2021 Casino-Games wie Merkur Spiele online legal gespielt werden dürfen, auch der Konsum von Marihuana soll legalisiert werden. Im medizinischen Bereich gibt es allerdings schon längst Ausnahmen und einige Patienten bekommen Gras auf Rezept. Eine komplette Legalisierung kann aber dann dafür sorgen, dass mehr Menschen die Chance haben, ihre gesundheitlichen Beschwerden mittels Cannabis zu therapieren.

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Die Effekte von Marihuana als Medizinprodukt

Studien haben es bewiesen: Cannabis kann bei vielen Erkrankungen einen positiven Effekt haben und einige wenige Menschen in Deutschland bekommen tatsächlich bereits heute Cannabis auf Rezept. Hierfür müssen allerdings einige Hürden überwunden werden und längst nicht jeder Arzt ist dem Einsatz von Marihuana bei chronischen Beschwerden gegenüber positiv eingestellt. Zu den am häufigsten behandelten Erkrankungen gehören schmerzhafte Beschwerden einer Multiplen Sklerose oder einer rheumatoiden Erkrankung.

Es konnte in vielen Untersuchungen nachgewiesen werden, dass Cannabis einen erheblichen Einfluss auf die Behandlung chronischer Schmerzen hat. Zwar gibt es mittlerweile auch zahlreiche Schmerzmedikamente, die einen ebenso positiven Effekt haben können, doch die Rate der Nebenwirkungen ist immens. Wer darauf angewiesen ist, täglich Schmerzmittel zu konsumieren, benötigt fast immer zusätzliche Hilfe in Form von Medikamenten, die gegen Nebenwirkungen zum Einsatz kommen.

Hier ist der große Unterschied zum Marihuana, welches in der Regel nur wenige milde Nebenwirkungen aufweist. Problematisch ist die Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit, was Auswirkungen auf die Tauglichkeit im Straßenverkehr hat. Cannabidiol (CBD) ist daher in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus geraten, denn das Extrakt der Hanfpflanze hat ähnlich positive Wirkungsweisen, enthält aber nicht genug THC, um einen Rauschzustand auszulösen.

Ärztliche Verordnung Voraussetzung für legales Cannabis auf Rezept

Auch wenn die Bundesregierung in Deutschland mittlerweile beschlossen hat, dass Cannabis legalisiert werden soll, dauert es bis zur Umsetzung der Pläne seine Zeit. Dennoch ist die Verordnung von Marihuana als Heilmittel in Deutschland nicht verboten. Voraussetzung ist, dass eine schwere Erkrankung vorliegt, bei der Cannabis als Heilmittel anerkannt ist. Nun brauchen Betroffene einen Mediziner, der ein Betäubungsmittelrezept für medizinisches Marihuana ausstellt.

Diese Form der Legalisierung ist in Deutschland seit 2017 durchgesetzt worden und sämtliche Ärzte, unabhängig von ihrem medizinischen Fachgebiet, haben das Recht Cannabis medizinisch zu verschreiben, wenn eine schwere Grunderkrankung vorliegt. Es braucht keinen Facharzt, selbst der Hausarzt kann eine Verordnung ausstellen.

Problematisch daran ist, dass der Arzt persönlich einschätzen muss, dass das medizinische Marihuana tatsächlich einen positiven Effekt auf die Grunderkrankung hat. Gezwungen zur Ausstellung eines entsprechenden Rezeptes ist kein Arzt in Deutschland. Es gibt einige Mediziner, die sich der Therapie mit Cannabis offen gegenüber zeigen, aber auch ablehnende Ärzte, die keinerlei Rezepte ausstellen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen verpflichtend

Was viele Betroffene nicht wissen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Kosten für medizinisch verordnetes Cannabis zu übernehmen. Eine Kostenübernahme darf nur dann abgelehnt werden, wenn es hierfür berechtigte Gründe seitens der Krankenkasse gibt. Liegt ein Rezept von einem zugelassenen Kassenarzt vor und ist die schwere Grunderkrankung des Patienten bestätigt, muss die Kasse die Kosten in der Regel übernehmen.

Ungeachtet dieser Vorschrift werden bis heute zahlreiche Anträge abgelehnt, was für Betroffene einen erheblichen finanziellen Mehraufwand darstellt. Das Rezept selbst bleibt gültig, der Patient kann das Cannabis dann gegen Erstattung der Kosten in der Apotheke einlösen. Oft empfiehlt sich aber ein Widerspruch bei der Krankenkasse, die dann in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vornehmen lässt. Sieht dieser die Notwendigkeit für die Marihuana-Therapie bestätigt, werden die Kosten in zweiter Instanz oft doch noch übernommen.

Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion

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