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Verkehrskontrolle: Das sind Ihre Rechte

pixabay / staboslaw © pixabay / staboslaw

Früher oder später erwischt es jeden: die Verkehrskontrolle. Gerechtfertigt oder nicht – anhalten müssen Sie. Aber was genau darf die Polizei und was müssen Sie nicht machen? Wir klären auf, sodass Sie bei der nächsten Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite sind.

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Was darf bei einer Verkehrskontrolle verlangt werden?

Wenn Sie an einer Verkehrskontrolle angehalten werden, sind Sie verpflichtet, anzuhalten und auf das Signal der Polizei zu reagieren. Sie können vorerst im Fahrzeug bleiben, müssen aber den Motor und das Radio abstellen und das Fenster herunterkurbeln. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie aus dem Auto aussteigen. Da die Kontrolle in der Regel mit einer Fahrzeug- und Fahrerbesichtigung verbunden ist, ist es immer erforderlich, Ihre Personalien anzugeben und den Ausweis und den Fahrzeugschein vorzuzeigen, auch um den Beamten die Möglichkeit zu geben, sich von den Bedingungen und der Beladung zu überzeugen. Zusammengefasst bedeutet das:

  • Wenn Sie durch die Polizei zum Anhalten gebeten werden, müssen Sie dem Folge leisten.
  • Nach Aufforderung müssen Sie auch aus dem Fahrzeug steigen.
  • Sie müssen sich mit Personalausweis und Fahrzeugpapieren ausweisen können.

Verkehrskontrolle: Das müssen Sie nicht machen

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen, denn abgesehen von den offensichtlichen Pflichten sind Sie nicht verpflichtet, allen Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Sie sind zwar zur Duldung der polizeilichen Untersuchung verpflichtet, aber nicht zur Mitwirkung. Vor Ort müssen Sie zum Beispiel keinen Alkohol trinken, keine Drogentests machen und auf Aufforderung keine Urinprobe abgeben. In jedem Fall sollten Sie dies nur tun, wenn Sie weder Alkohol noch Drogen konsumiert haben und der Test definitiv negativ ist. Das heißt für Sie:

  • Der Personalausweis reicht – Sie müssen den Führerschein nicht dabei haben. Das kann Sie sogar davor bewahren, diesen abgenommen zu bekommen.
  • Sie müssen keinen Multi Drogenschnelltest machen, laufen dann allerdings Gefahr, mit zur nächsten Wache genommen zu werden.
  • Sie müssen sich zu keinen Vorwürfen bekennen. Sagen Sie einfach, dass Sie sich dazu nicht äußern möchten.

Trotz den ganzen Rechten und Pflichten, die Sie in einer Verkehrskontrolle kennen sollten, sollten Sie stets freundlich und sachlich bleiben. Die Polizisten tun zum einen nur ihren Job und zum anderen können Sie sich dadurch in ernstere Schwierigkeiten bringen.

Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion

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