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Welche Pflegestufen gibt es eigentlich?

Bis einschließlich 2016 gab es in Deutschland drei Pflegegrade. Doch nach der Reform traten ab Januar 2017 neue Pflegegrade in Kraft. Aus drei Stufen wurden fünf, doch wie werden Klienten eingestuft?
Wenn Personen in ihrem Alltag auf Pflege angewiesen sind, erhalten sie vom deutschen Staat eine monatliche Unterstützung. Hierfür müssen die betroffenen Personen oder ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel beantragen. Um diesen Antrag stellen zu können, muss der Pflegegrad der Person beurteilt werden.
Pflegegrad 1
Dem Pflegegrad 1 werden Personen zugeordnet, deren Selbständigkeit im Alltag gering beeinträchtigt ist. Vor der Reform erfüllten diese Menschen die Bedingungen für eine Pflegestufe 0 nicht und bekamen deshalb keine Hilfsmittel. Nach der Reform werden somit insgesamt mehr Menschen einbegriffen, welche die Möglichkeit auf eine Unterstützung durch die Pflegeversicherungen bekommen. Die pflegebedürftigen Personen werden auf Grund ihrer Bedürfnisse in einer Tabelle mit Punkten eingestuft. Der Pflegegrad 1 reicht von einer Punktzahl von 12,5 bis unter die 27 Punktegrenze.
Pflegegrad 2
Menschen, deren Selbständigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt wird, werden dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Pauschale Aussagen darüber, um welche Beeinträchtigungen es sich handelt, können nicht getroffen werden. Menschen haben schließlich sehr individuelle Bedürfnisse. Auf der Punkteskala sind Personen mit einer Punktzahl zwischen 27 und unter 47,5 dem Pflegegrad 2 zugehörig.
Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit eines Menschen. Zu wichtigen Aspekten, die analysiert werden, gehören die Mobilität, die Selbstversorgung, die kommunikativen Fähigkeiten, sowie die kognitiven Fähigkeiten der betroffenen Person. Ein Mensch, der dem Pflegegrad 3 zugeordnet wird, besitzt eine Punktzahl zwischen 47,5 Punkten und unter 70 Punkten auf der Begutachtungsskala.
Pflegegrad 4
Bei einem Menschen, der dem Pflegegrad 4 zugeordnet wird, liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor. Diese Personen erhalten auf der Begutachtungsskala zwischen 70 und unter 90 Punkten. Es wird unter anderem begutachtet, wie der betroffene Mensch mit krankheitsbedingten Anforderungen umgeht. Auch psychische Problemlagen, sowie die Gestaltung des Alltagslebens werden beobachtet.
Pflegegrad 5
Dem höchsten Pflegegrad werden Menschen dann zugeordnet, wenn sie in ihrer Selbständigkeit schwersten Beeinträchtigungen unterliegen. Es handelt sich um Klienten, deren Pflege einen überaus hohen Aufwand erfordert. Auf der Bewertungsskala befinden sie sich von 90 Punkten aufwärts.
Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion