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So läuft das Röntgen ab
Die meisten Menschen kennen sie: die Röntgenuntersuchung. Bei dem Verfahren wird ein Teil des Körpers durchleuchtet, um beispielsweise Knochenbrüche festzustellen. Doch wie das Röntgen eigentlich abläuft und was alles beachtet werden muss, zeigt dieser Artikel.
Was passiert beim Röntgen?
Damit eine Körperstelle geröntgt werden kann, wird diese entkleidet. Metallgegenstände müssen aus dem Raum entfernt werden. Das bedeutet, dass Schmuck und Piercings in einer speziellen Umkleidekabine abgelegt werden müssen. Ist der Patient entsprechend vorbereitet, wird er zwischen der Röntgenröhre und dem Röntgendetektor positioniert. Organe, die besonders empfindlich auf Strahlung reagieren, werden mit Bleischürzen abgedeckt. Die Aufnahmen selbst dauern nur Sekundenbruchteile. Der Patient darf sich währenddessen nicht bewegen, da sonst das Bild verwackelt. Trotzdem dauert die Untersuchung länger, da mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Winkeln gemacht werden. So kann der Arzt die Strukturen im Anschluss gut nachvollziehen.
Wenn der Darm, der Magen oder die Gallenwege geröngt werden, müssen Patienten nüchtern zur Untersuchung erscheinen. Oftmals wird auch eine Darmreinigung angeordnet. Betroffene bekommen jedoch alle nötigen Informationen von ihrem behandelnden Arzt. Niemand muss unvorbereitet in eine Röntgenuntersuchung gehen.
Gründe für eine Röntgenuntersuchung
Es gibt viele Gründe, aus denen eine Röntgenuntersuchung angeordnet werden kann. Der wohl häufigste Fall ist ein Knochenbruch – auch Fraktur genannt. Doch auch Osteoporose (Knochenschwund) kann mit Röntgen festgestellt werden. Auch Verletzungen der Blutgefäße, Erkrankungen der Brustorgane wie Lunge und Herz sowie Erkrankungen und Verletzungen der Bauchorgane wie Nieren, Darm und Magen können dank Röntgen festgestellt werden. Viele kennen das Röntgen auch vom Zahnarzt: Er kann sich damit den Kiefer genau ansehen und neben Frakturen auch Fehlstellungen ermitteln.
Wann darf ein Arzt nicht röntgen?
Bei Röntgenstrahlen handelt es sich um potenziell gefährliche Strahlung. Aus diesem Grund muss eine „rechtfertigende Indikation“, also ein medizinischer Grund vorliegen. Der gesundheitliche Nutzen muss das Risiko der Strahlung überwiegen. Wenn eine andere Methode, die weniger schädlich ist, ebenfalls möglich ist, sollte diese verwendet werden.
Besonders vorsichtig sollte man bei Kindern und Schwangeren sein. Hier gilt es, eine Röntgenuntersuchung so gut wie möglich zu verhindern. Dennoch stellt eine Schwangerschaft kein Hindernis dar – auch wenn dies oft angenommen wird.
Damit medizinische Fachangestellte und Ärzte überhaupt röntgen dürfen, ist ein spezieller Röntgenschein notwendig. Außerdem müssen viele Schulungen regelmäßig wiederholt werden, damit Patienten bei der Untersuchung stets sicher sind.
Autor: Wissen-Gesundheit RedaktionWeitere Themen:
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