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Corona-Tests: Das gilt aktuell

In Deutschland fand Ende Juni des Jahres 2022 ein Aussetzen der kostenfreien Bürgertests auf den Corona-Virus für Personen statt, die keine entsprechenden Symptome zeigen. Es gelten jedoch durchaus Ausnahmen.
Eine Alternative zu den Corona-Bürgertests stellt allerdings noch immer selbst einen Corona Schnelltest kaufen dar. Welche Regelungen hinsichtlich der Corona-Tests aktuell in der Bundesrepublik zu beachten sind, erklärt der folgende Beitrag.
Kostenfreier Bürgertest ohne Symptome: Die Ausnahmen
Es lassen sich einige Bevölkerungsgruppen ausmachen, die auch nach Ende Juni 2022 noch kostenfreie Corona-Bürgertests in Anspruch nehmen können, auch, wenn diese keine Corona-Symptome vorweisen können.
Zu diesen zählen etwa Kinder, die jünger als fünf Jahre alt sind, Personen, für die eine Impfung aufgrund von medizinischen Gründen gegen Corona nicht möglich ist, schwangere Frauen im ersten Drittel der Schwangerschaft sowie diejenigen, die in Forschungen zu den Impfstoffen gegen Corona involviert sind beziehungsweise involviert waren.
Daneben können sich noch immer Menschen ohne Symptome einem kostenlosen Corona-Test unterziehen, wenn sie den Test benötigen, um ihre Quarantäne zu beenden oder ein Besuch in einer stationären Pflegeeinrichtung beziehungsweise einem Krankenhaus geplant ist.
Lebt im eigenen Haushalt eine Person, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert ist, ist die Inanspruchnahme eines kostenfreien Bürgertest ebenfalls noch möglich. Das gleiche gilt für Behinderten-Assistenten und pflegende Angehörige.
Wer muss für die Corona-Bürgertests in nun zahlen?
Selbst übernommen werden müssen die Kosten für den Bürgertest auf das Corona-Virus in Höhe von drei Euro allerdings von denjenigen, die eine Veranstaltung am gleichen Tag besuchen möchten, die nicht im Freien stattfindet.
Privat tragen müssen die Kosten außerdem jene, die Kontakt zu Risikogruppen am selben Tag haben werden oder, die in ihrer Corona-Warn-App eine erhöhte Risikowarnung für eine mögliche Infektion entdecken.
So unterscheiden sich die verschiedenen Corona-Testvarianten
Die Durchführung eines PCR-Tests auf den Corona-Virus sieht vor, dass im Labor das Viren-Erbmaterial so häufig vervielfältigt wird, dass auch bei kleinsten Virenbelastungen ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann. Für die Laborauswertung sind mehrere Stunden einzukalkulieren.
Ein Nachweis über die spezifischen Eiweißstrukturen des Corona-Virus findet im Rahmen eines Antigen-Schnelltests dar. Ihr Prinzip ähnelt denen von herkömmlichen Schwangerschaftstests. Enthält die jeweilige Probe Corona-Viren, findet eine Reaktion ihrer Proteine mit dem Tests statt. Allerdings besteht die Voraussetzung für ein korrektes positives Ergebnis darin, dass eine ausreichende Menge an Viren in der Probe enthalten ist. Abhängig von dem jeweiligen Hersteller kann das Ergebnis des Schnelltests bereits nach 15 bis 30 Minuten abgelesen werden.
Die Schnelltests können sowohl in den zahlreichen öffentlichen Testzentren als auch zuhause in Eigenregie in Form von Selbsttests ausgeführt werden. Die Entnahme der Probe kann aus dem Rachen oder auch aus der Nase erfolgen.
Die Aussagekraft der Corona-Tests
Besonders zuverlässige Testergebnisse liefern die PCR-Tests. Zurückführen lässt sich dies etwa darauf, dass die Proben durch geschultes, medizinisches Personal entnommen und die Auswertung durch Labore erfolgt.
Eine Identifizierung von infizierten und nicht-infizierten Personen gestaltet sich in Rahmen der Schnelltests im direkten Vergleich weniger verlässlich. Allerdings stellen sie dennoch ein überaus wertvolles Hilfsmittel im Zuge der Corona-Pandemie dar: Liegt ein negatives Testergebnis vor, ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb der folgenden Stunden eine andere Person anzustecken, recht gering.
Autor: Wissen-Gesundheit Redaktion