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Pflegehilfsmittel: was kann ich zusätzlich beantragen?
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Mit der Einstufung in einen Pflegegrad in der gesetzlichen Pflegeversicherung gehen viele Fragen einher. Bereits mit dem Pflegegrad 1 erwerben Betroffene eine Reihe von Ansprüchen, beispielsweise auf sogenannte Pflegehilfsmittel. Unser Artikel soll zeigen, was diese Hilfsmittel sind und wie sich diese bereits bei einem geringen Pflegebedarf einfach beantragen lassen.
Pflegehilfsmittel als sinnvolle Zusatzleistungen
Wenn Leistungen der Pflegeversicherung zur Sprache kommen, dreht es sich meist um Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Alleine im Pflegegrad 2 bis 5 ausgezahlt, hilft dieses Geld bei der Finanzierung von Leistungen mobiler Pflegedienste oder erleichtert das Alltagsleben direkt.
Bei der erstmaligen Beantragung von Pflegeleistungen wissen Betroffene oft nicht, dass auch Pflegehilfsmittel gewährt werden. Die Kostenübernahme umfasst alltägliche Gegenstände, die für die pflegebedürftige Person regelmäßig benötigt werden. Hierzu zählen Bettauflagen und Einmalhandschuhe, genauso wie Desinfektionsmittel.
Exakt nachzuhalten, welche dieser kleinen Hilfsmittel tagtäglich zum Einsatz kommen, wäre zu umständlich. Deshalb werden diese mit einer monatlichen Pauschale vergütet, und dies unabhängig vom festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit. Aktuell liegt dieser Pauschalbetrag bei 40 Euro monatlich bzw. 480 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen
Damit ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse besteht, ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit notwendig. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof bei Privatversicherten durchgeführt. Nach Bemessung relevanter Kriterien findet eine Einstufung in den Pflegegrad 1 bis 5 statt, oder es liegt noch kein Pflegebedarf im gesetzlichen Sinne vor.
Wann genau lassen sich Pflegehilfsmittel erhalten? Voraussetzung für diese Zusatzleistung ist – gemäß § 40 Absatz 2, Elftes Buch (XI) des Sozialgesetzbuchs (SGB) – der Pflegegrad 1 oder höher (Quelle: Pflegedienst Hessen Süd). Das Positive für Betroffene ist somit, dass die pauschale Zuzahlung unabhängig vom vorliegenden Pflegegrad vergeben wird.
Wie erhalte ich den Zuschuss für Pflegehilfsmittel?
Wie bereits angesprochen, wäre ein tatsächlicher Nachweis des Gebrauchs von Pflegehilfsmittel mit einem großen Aufwand verbunden. Speziell, wenn es sich um einen vergleichsweisen kleinen Zuschuss von 40 Euro monatlich handelt. Deshalb ist der Erhalt dieser Zusatzleistung vergleichsweise unkompliziert.
Zunächst erwerben Betroffene den Anspruch auf Pflegehilfsmittel automatisch, sobald bei ihnen ein Pflegebedarf festgestellt wird. Eine einmalige Beantragung bei der Pflegekasse oder der gesetzlichen Krankenkasse ist nötig. Bestätigt der Gutachter bei der individuellen Prüfung einen Pflegebedarf, leitet sich hieraus der Bedarf an Pflegehilfsmittel her. Ein zusätzlicher Nachweis für den tatsächlichen, regelmäßigen Einsatz muss im Regelfall nicht erbracht werden.
Praktisch sollte das Geld natürlich in Hilfsmittel fließen, die tatsächlich benötigt werden und im eigenen Pflegealltag zum Einsatz kommen. Hier sollte mit Beschäftigten in der Pflege zusammengearbeitet werden, die den individuellen Bedarf richtig einschätzen und sich um die Lieferung der richtigen Pflegehilfsmittel kümmern. Nicht nur deshalb ist eine gewissenhafte Auswahl des Pflegepartners so wichtig.
Zusatzkosten mit einem Dienstleister vermeiden
Die finanzielle Situation bei einem Pflegebedarf ist in fast jedem Haushalt angespannt. Selbst wenn nur ein geringer Pflegebedarf vorliegt, müssen tägliche Ausgaben für die Pflege bewältigt werden. Manche Haushalte zögern leider aus Kostengründen, das Gespräch mit einem professionellen Dienstleister zu suchen. Hier werden Kosten für Beratung oder Hilfe erwartet, die in der Praxis jedoch gar nicht erhoben werden.
Dienstleister wie der zuvor zitierte Pflegedienst Hessen Süd sichern Betroffenen deshalb einen kostenlosen Service rund um Pflegehilfsmittel zu. Für die Beantragung fallen genauso wenig Kosten an wie für die Auslieferung der Produkte. Zentrale Rolle für den Dienstleister spielt, wie Pflegebedürftige in ihrer speziellen Situation entlastet werden können. Und die gilt neben dem finanziellen Bereich besonders für die Bewältigung des Alltags.
Was gilt bei höheren Pflegegraden?
Mit steigendem Alter oder einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation lohnt eine Neueinstufung. Speziell beim Pflegegrad 4 oder 5 dürften Angehörige und der mobile Pflegedienst an ihre Grenzen stoßen, eine stationäre Unterbringung ist oft der letzte Ausweg. All diese Situationen nehmen keinen Einfluss auf die Gewähr der Pflegehilfsmittel, die weiterhin Bestand hat.
Speziell bei einem umfassenden Pflegebedarf mit Pflegegeld und Sachleistungen im vierstelligen Eurobereich wirken die 40 Euro für Pflegehilfsmittel gering. Dennoch besteht ein Anspruch hierauf, den Betroffene nicht verstreichen lassen sollten. Einmal beantragt und gewährt, wird dieser Betrag ohnehin bis zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes und Erlöschen der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt.
Mit kompetenter Beratung Formalitäten umgehen
Wenn erstmals eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, haben der Betroffene und die Angehörigen viele Fragen. Oft findet die erstmalige Begutachtung in einem höheren Alter statt, in dem das eigenhändige Ausfüllung von Formularen und die korrekte Beantwortung der Fragen schwerfallen kann.
Aus diesem Grund sollten Betroffene zunächst eine Pflegeberatung nutzen. Diese wird kostenlos von der Pflegekasse oder der gesetzlichen Krankenkasse angeboten. Im direkten Gespräch mit einem Pflegedienst lassen sich alle Fragen rund um den Pflegealltag fundiert abklären. Gerne helfen diese Einrichtungen auch, den Antrag auf die gewünschten Pflegehilfsmittel einzureichen.
Hilfe im richtigen Moment nutzen
Der Eintritt eines Pflegebedarfs ist für alle Betroffenen unerwartet und mit Sorgen und Ängsten verbunden. In dieser schwierigen Zeit sollte niemand zögern, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich fundiert zu diesem Thema beraten zu lassen. Speziell, wenn es ums eigene Geld und eine wertvolle Entlastung im Pflegealltag geht, sollte nicht aus Unwissenheit verzichtet werden. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel, etwa über einen Dienstleister, leistet hierzu einen kleinen Beitrag.
Autor: Wissen-Gesundheit RedaktionWeitere Themen:
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