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Was ist zu tun, wenn die Wohnung asbestverseucht ist?
Kaum jemand weiß, dass Asbest bis 1993 als günstiger Baustoff sehr beliebt war. Bis dato wurde er in vielerlei Hinsicht verwendet. In vielen Wohnungen schlummert dieser krebserregende Stoff, ohne Wissen der Mieter. Nur in manchen Fällen kommt es zu einem begründeten Verdacht. Zum Beispiel, wenn sich der Mieter bereiterklärt hat, den Bodenbelag zu entfernen und darunter zerbrochene Platten liegen. Der Vermieter hat einige Pflichten, sollte sich der Verdacht auf Asbestbelastung bestätigen. Doch, es ist nicht ganz so einfach, eine Asbestbelastung nachzuweisen.
Gesundheitliche Probleme?
Asbest wird erst gefährlich beim Abschleifen oder Abreißen, genauer gesagt immer dann, wenn sich die Fasern freisetzen können. Asbest ist nicht nur krebserregend, sondern kann auch für andere gesundheitliche Probleme stehen. Wer unter einem der folgenden Symptome leidet, sollte hellhörig werden: Gewichtsverlust, Atemwegserkrankung wie Asthma, körperliche Erschöpfung oder Kurzatmigkeit. Für den Mieter ist es nicht leicht, eine Asbestbelastung nachzuweisen, da der Baustoff nicht zu erkennen ist. Für solche Fälle ist es ratsam einen entsprechenden Asbest Test durchführen zu lassen. Bestätigt sich die Vermutung und es wird nachgewiesen, dass eine Asbestbelastung herrscht, hat man als Mieter einige Rechte.
Welche Rechte haben Mieter bei Verdacht auf Asbest?
Der Vermieter ist in der Auskunftspflicht
Hat der Mieter den Verdacht, dass Asbest in der Wohnung verwendet worden ist, kann er vom Vermieter darüber eine Auskunft verlangen. Dieser Antrag auf Auskunft sollte vom Mieter schriftlich geäußert werden. Falls der Vermieter seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, sollte der Mieter ein unabhängiges Labor beauftragen, das den möglichen Asbest nachweist. Übrigens, sollte sich der Verdacht des Mieters bestätigen und es liegt eine Asbestbelastung vor, muss der Vermieter für die Kosten des Asbest-Testes aufkommen.
Mieter kann die Miete mindern
Der Mieter kann die Miete mindern, sobald die Nutzung der Wohnung zur Gefährdung der Gesundheit beiträgt. Wie hoch die Miete gemindert werden darf, hängt von der Beeinträchtigung ab. Vorher muss der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Dazu muss er ihn schriftlich auffordern.
Muss Asbest immer beseitigt werden?
Der Mieter hat das Recht, dass die Materialien, die Asbest freisetzen, aus der Wohnung beseitigt werden. Allerdings nicht, und hier kommt die Einschränkung, wenn der Asbest noch fest gebunden ist, also unbeschädigt. Mit anderen Worten: Wenn Asbest beim Bau der Wohnung verwendet wurde, aber die Materialien, in denen er drinsitzt, noch intakt sind, kommt es auch zu keiner gesundheitlichen Belastung. Und sofern ist der Vermieter auch nicht in der Pflicht, die Materialien zu entfernen.
Sanierungsmaßnahmen notwendig?
Wenn Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung durchgeführt werden müssen, sollten Mieter unbedingt darauf achten, dass die beauftragte Firma auch eine zugelassene Fachfirma ist. Da ein Aufenthalt während der Sanierung gesundheitsgefährdend ist, muss der Mieter für den Zeitraum der Sanierung die Wohnung verlassen. Die Kosten für die Ersatzwohnung und den Umzug hat der Vermieter zu tragen. Der Vermieter muss nach erfolgter Sanierung nachweisen, dass kein weiterer Asbest mehr in der Luft ist. Erst dann kann der Mieter die Wohnung wieder beziehen! Der Mieter sollte grundsätzlich darüber nachdenken, sich die Asbestfreiheit vom Vermieter schriftlich bestätigen zu lassen.
Autor: Wissen-Gesundheit RedaktionWeitere Themen:
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