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Genehmigung für Leberzellbildung

Wenn ein menschliches Organ seinen Dienst versagt, ist es immer schwierig, ein geeignetes Spenderorgan zu finden, das man anstelle des defekten Organs einpflanzen könnte.

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Zum einen ist die Bereitwilligkeit der Menschen, nach ihrem Tode seine Organe zur Organspende freizugeben, nicht sehr groß. Zum anderen ist es auch noch schwierig, ein Organ mit der passenden Blutgruppe zu finden.
Und auch dann besteht immer noch die Gefahr von Abstoßungsreaktionen, welche die Bemühungen wieder zunichte machen.

Forscher haben daher den Ehrgeiz, eines Tages aus dem Körpermaterial des jeweiligen Patienten die Organe direkt zu züchten.

Ein wichtiger Schritt dahin wird gerade getan. Für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie an der Charité Campus Virchow-Klinikum in Berlin wurde die Genehmigung erteilt, ein solches Forschungsprojekt anhand von Leberzellen zu starten.

Es soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen sich menschliche Stammzellen aus Embryonen vermehren und sich in richtige funktionstüchtige Leberzellen (Hepatozyten) ausbilden können.

Die Leberzellen sollen sich dabei in alle drei Dimensionen ausbreiten können, so wie es auch die Natur vorsieht. Bislang wurden Lerzellen immer in flachen Petrischalen angesetzt, wo sie sich nur auf einer Ebene vermehren, aber nicht in die Höhe wachsen konnten.

Wenn dieses Projekt funktioniert, soll eine solcherart gewonnene Leber noch nicht eingepflanzt werden, sondern erst einmal zur Therapie außerhalb des Körpers dienen. Damit kann die Wartezeit bis zur Erhaltung eines Spenderorgans überbrückt werden.

Weil die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland ethisch nicht ganz unumstritten ist, wird in einer weiteren Versuchsreihe auch die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut überprüft und mit der oben beschriebenen Forschung verglichen.

Dies ist die achte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz. Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Es holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.

Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.

Stand: 31.1.2005
Autorin: Beatrice Wagner
Quelle: Robert-Koch-Institut (u.a.)
Autor: Beatrice Wagner; Quelle: Robert-Koch-Institut (u.a.); Stand: 31.01.2005

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