News
Papst muss schweigen
![]() | ![]() | Bei Papst Johannes Paul II. musste wegen einer Schwellung im Bereich des Rachens und Kehlkopfes ein Luftröhrenschnitt durchgeführt werden. |
![]() |
Anzeige:
Die jetzige Schwellung war durch eine wieder aufgetretene Entzündung im Nasen-Rachen-Raum nach einer Erkältung bzw. Grippe entstanden. Die Schwellung kann die Atemwege verlegen, sodass Erstickungsgefahr droht. Deshalb haben sich die Ärzte frühzeitig zu einer so genannten Stichinzision entschieden. Dabei wird zwischen zwei Knorpelringen der Luftröhre ein Stich gesetzt. Dabei entsteht – im Unterschied zu früheren Operationstechniken – keine anatomische Verletzung. Dieser Stich zwischen den Knorpelringen wird dann so lange aufgedehnt, bis eine Kanüle durch die Öffnung zum Atmen eingeführt werden kann.
In der Regel verbleibt diese Kanüle für zwei Wochen in der Luftröhre, auf jeden Fall so lange, bis die Schwellung, die durch die Entzündung verursacht wurde, abgeklungen ist. In dieser Zeit wird mit Cortison zum Abschwellen und einem Antibiotikum gegen die Bakterien behandelt.
Theoretisch darf der Patient mit dieser Kanüle sprechen, trotzdem wird man dem Papst empfehlen, die Stimme zu schonen, da dann die Entzündung und Schwellung besser abklingen kann.
Wenn nach zwei Wochen die Kanüle gezogen wird, muss die Einstichstelle nicht vernäht werden, sondern heilt in der Regel komplikationslos von selbst.
Autor: Dr. med. Günter Gerhardt; Stand: 25.2.2005
