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Neue Facharztbezeichnung für „Schönheitschirurgen“

Die Schönheitschirurgie boomt. Aber an welchen Arzt soll man sich wenden, wenn man das Bedürfnis hat, an seinem Äußeren etwas zu verändern?

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Es stehen so viele wohlklingende Bezeichnungen in In- und Ausland zur Auswahl, wie beispielsweise „kosmetischer Chirurg“ oder „Schönheitschirurg“ oder „Beauty-Spezialist “ oder „Chirurg für Bodystyling“?
So unterschiedlich diese Berufsbezeichnungen auch klingen, eines haben sie gemeinsam: Es handelt sich bei ihnen allen nicht um die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.

Eine fundierte Ausbildung für Schönheitsoperationen haben nur Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, sowie Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen.

Dies hat der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit am Freitag in Berlin beschlossen. Die betroffenen Fachärzte freuen sich darüber, weil somit auch in der Facharztbezeichnung zum Ausdruck kommt, dass die Ästhetische Chirurgie neben der Handchirurgie, der Verbrennungschirurgie und der Rekonstruktiven Chirurgie ein Bestandteil des Fachgebietes Plastische Chirurgie ist.

Die Begriffe „Schönheitschirurgie“ oder „Kosmetische Chirurgie“ kommen in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht vor. Somit handelt es sich nicht um geschützte Begriffe und erst recht nicht um Facharztbezeichnungen. Jeder Arzt kann sich theoretisch so nennen, ohne eine Qualifikation für die Durchführung ästhetischer Operationen nachweisen zu müssen.

Wenn Sie mehr zum Thema Schönheitschirurgie wissen möchten, dann lesen Sie doch online in unserem Ratgeber. Autor: Beatrice Wagner; Stand: 10.05.2005

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