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Homocysteinbestimmung jetzt Kassenleistung

Seit einigen Jahren ist der Blutbestandteil Homocystein als zusätzlicher neuer Risikofaktor für Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) und damit für Schlaganfall und Herzinfarkt bekannt. Leider musste man die Bestimmung dieses gefährlichen Wertes bislang selbst aus eigener Tasche zahlen.
Das hat sich jetzt mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (EBM = Einheitlicher Berechnungsmaßstab) vom 1.4.2005 geändert. Seitdem hat auch die Bestimmung von Homocystein eine eigene Ziffer (32318) und kann somit von Ärzten abgerechnet werden.

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Ein erhöhter Homocysteinspiegel ist in der Wissenschaft schon länger akzeptiert als eigenständiger Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zu viel von diesem Stoff im Blut soll noch früher und noch schädigender wirken als Cholesterin und unabhängig von den anderen Risikofaktoren zu Arteriosklerose führen, indem es die sogenannten Endothelzellen an den Innenwänden der Blutgefäße schädigt, sodass sich dort Cholesterin ablagern kann. Etwa 10 bis 20 Prozent aller Herzerkrankungen sollen mit erhöhtem Homocysteinspiegel in Verbindung stehen.

Homocystein ist eine Aminosäure, die im Körper beim Stoffwechsel entsteht und die der Körper sofort wieder in andere Aminosäuren umwandelt. Für diesen Prozess werden vor allem die Vitamine B6 und B12 und das B-Vitamin Folat (Folsäure) benötigt. Bei einem Mangel an diesen Vitaminen steigt der Homocysteinspiegel im Blut und kann seine schädigende Wirkung entfalten. In zahlreichen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen solch einem erhöhten Homocysteinspiegel (Hyperhomocysteinämie) und Arteriosklerose belegt werden.

Autor: Beatrice Wagner; Stand: 24.8.2005

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