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Auch leicht Erkältete mit Fieber dürfen geimpft werden

Echte Gründe, warum nicht vorsorglich gegen Grippe geimpft werden darf, sind seltener als gedacht.

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So darf z. B. durchaus bei Erkältungen mit Fieber, bei Krampfanfällen in der Familie oder auch bei einem Hautausschlag, wie einem Ekzem, geimpft werden. So steht es in den neuen Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO).
Ein wirkliches Impfhindernis kann eine Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffes sein. In der Regel betrifft dies Neomycin, Streptomycin und seltener auch Hühnereiweiß. Personen, die auf den Verzehr von Hühnereiweiß mit allergischen Beschwerden reagieren, dürfen keine Impfstoffe bekommen, die Hühnereiweiß enthalten (z. B. Gelbfieber- und Grippeschutzimpfung). In der Schwangerschaft sollte man auf nicht dringend notwendige Impfungen verzichten. Dies gilt vor allem für Lebendimpfungen (z. B. Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken). Autor: Dr. Günter Gerhardt; Stand: 05.10.2005

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