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Wo wird Genmais angebaut?
Die Entscheidung des Bundesverbraucherministers Seehofer, künftig gentechnisch veränderte Maissorten zuzulassen, haben einige Menschen mit Besorgnis aufgenommen.
Wen es interessiert, ob sich in seiner Nachbarschaft solche Felder befinden, kann unter der Adresse www.bvl.bund.de/standortregister nachschauen. Dieses Standortregister wurde am 23.12.2005 vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) freigeschaltet.
Interessierte können hier die Datensätze nach Art des gentechnisch veränderten Organismus, Anbau- beziehungsweise Freisetzungsjahr oder nach Ort oder Postleitzahl sortieren lassen. Die angezeigten Informationen können auf ein Bundesland oder einen Postleitzahlenbereich eingeschränkt werden. Zudem wurde das Design des Standortregisters dem einheitlichen Erscheinungsbild des BVL angepasst.
Unternehmen, Institutionen und Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, können ihr Vorhaben hierüber auch online dem BVL mitteilen.
Bei gentechnisch veränderten Pflanzen besteht die Gefahr, dass sich die veränderten Erbinformationen auf nicht veränderte Pflanzen übertragen. Naturschützer befürchten hierdurch einen Eingriff in das natürliche Regulationssystem der Natur, mit nicht kontrollierbaren Folgen. Autor: Beatrice Wagner, Stand: 26.12.2005
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![]() | ![]() | Zwar gibt es in Deutschland schon seit Jahren einige Felder, auf denen zu wissenschaftlichen Zwecken „Genmais“ angebaut werden darf. Jetzt ist aber erstmals die Genehmigung erteilt worden, dass bestimmte „Genmaissorten“ auch in der normalen Landwirtschaft, also auch zum Verzehr angebaut werden darf. |
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Interessierte können hier die Datensätze nach Art des gentechnisch veränderten Organismus, Anbau- beziehungsweise Freisetzungsjahr oder nach Ort oder Postleitzahl sortieren lassen. Die angezeigten Informationen können auf ein Bundesland oder einen Postleitzahlenbereich eingeschränkt werden. Zudem wurde das Design des Standortregisters dem einheitlichen Erscheinungsbild des BVL angepasst.
Unternehmen, Institutionen und Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, können ihr Vorhaben hierüber auch online dem BVL mitteilen.
Bei gentechnisch veränderten Pflanzen besteht die Gefahr, dass sich die veränderten Erbinformationen auf nicht veränderte Pflanzen übertragen. Naturschützer befürchten hierdurch einen Eingriff in das natürliche Regulationssystem der Natur, mit nicht kontrollierbaren Folgen. Autor: Beatrice Wagner, Stand: 26.12.2005
