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„Dichteres Vorsorgenetz schützt Kinder“

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Konkret geht es um eine zusätzliche Untersuchung U 7a zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr. „Ich appelliere hier an die Krankenkassen, diese Erweiterung gemeinsam mit uns im GBA zu beschließen“, sagte Müller. Darüber hinaus setzt sich die KBV für eine Gesetzesänderung ein, die es ermöglicht, Kinder über das sechste Lebensjahr hinaus regelhaft zu untersuchen.![]() |
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Dr. Carl-Heinz Müller |
„Den Ärzten kommt bei den Untersuchungen eine betreuende Funktion zu, die sie auch gerne übernehmen. Die Rolle einer Kontrollinstanz über die Einhaltung der Termine können sie jedoch nicht ausfüllen. Die Terminüberwachung sollten die Krankenkassen für ihre Versicherten übernehmen“, verdeutlichte Müller.
Die bisherigen U 1 bis U 9 sind Früherkennungsuntersuchungen, die für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei sind. Die erste erfolgt direkt nach der Geburt, die weiteren im Abstand von einigen Wochen beziehungsweise Monaten bis zum sechsten Lebensjahr. Die Ärzte überprüfen dabei unter anderem sämtliche Organfunktionen, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen, den Impfstatus, die Mundgesundheit, aber auch die geistige und soziale Entwicklung der Kinder. Autor: www.kbv.de
