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Keine Rabatt-Austauschpflicht für starke Schmerzmedikamente

„Zum Wohle des Patienten müssen starke Schmerzmedikamente, die der Betäubungsmittel-Verschreibungs¬verordnung unterliegen, von der Rabatt-Austauschpflicht befreit werden“, sagt Dr. med. Cordelia Schott auf dem diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. Die Präsidentin der Interdisziplinären Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V. (IGOST) betont, dass ein Großteil der Patienten, die an starken chronischen Bewegungsschmerzen zum Beispiel aufgrund von Arthrose, Arthritis, Osteoporose, Fibromyalgie oder Rheuma leiden, auf eine langfristige und konstante Opioid-Therapie angewiesen ist. Eine medizinisch nicht begründete Umstellung, die aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt, gefährde jedoch den aufwändig erreichten Behandlungserfolg, da erfahrungsgemäß auch bei wirkstoff- und dosisgleichen Präparaten erhebliche Unterschiede in der Wirkung auftreten. „So ein Rückschlag in der Therapie ist nicht nur eine psychologische Belastung, sondern kann sogar gefährlich für den Patienten sein“, sagt Schott. Im Falle einer Unterdosierung leiden die Betroffenen erneut an vermehrten Schmerzen, während eine Überdosierung mit starken Nebenwirkungen wie Schwindel, Übelkeit bis hin zur Atemdepression einhergehen kann.

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Ein Großteil der Patienten mit starken chronischen Schmerzen aufgrund von Rückenleiden oder Rheuma ist zwischen 20 und 45 Jahre alt. Sie trifft der gesundheitspolitisch erzwungene Opioid-Austausch doppelt. Er bedeutet nicht nur einen immensen und erneuten Verlust an Lebensqualität, sondern auch wiederholte Arbeitsausfälle bis hin zur Erwerbsunfähigkeit. Damit rechnet sich der Opioid-Austausch auch für das Gesundheitssystem nicht. „Ziel der IGOST ist die Förderung und Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der orthopädischen und unfallchirurgischen Schmerztherapie und damit die qualitativ bestmögliche Betreuung unserer Patienten. Damit dies weiterhin optimal gewährleistet werden kann, müssen Betäubungsmittel aus der Austauschpflicht herausgenommen werden“, fordert Schott.

Autor: Quelle: Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V.; Stand: 26.10.2010

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