Thema der Woche
Adventskränze im Büro
Adventszeit ist Brandzeit - an den Tagen vor Weihnachten bricht deutlich häufiger ein Feuer aus als sonst. Und die Gefahr lauert keinesfalls nur zuhause, sondern auch in Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine vorweihnachtliche Dekoration am Arbeitsplatz gestatten. "Wer Adventskränze im Büro erlaubt, muss unbedingt Maßnahmen zum präventiven Brandschutz ergreifen. Das kann Leben retten. Wer daran spart, spart am falschen Ende", so Uwe Wendler, Fachmann für Brandschutz bei TÜV Rheinland.
Beim Kauf von Rauchmeldern und Feuerlöschern sollten Firmen auf Geräte mit Prüfsiegel wie zum Beispiel dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten. Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen und andere je nach Gebäudeart und Gebäudegröße gesetzlich vorgeschriebene bauliche Maßnahmen erhöhen den Brandschutz zusätzlich. Vorsichtsmaßnahmen allein reichen allerdings nicht aus, um die Brandgefahr zu reduzieren. Die Mitarbeiter tragen ebenfalls große Verantwortung. Nach dem Gesetz ist Weihnachtsschmuck am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Arbeitnehmer müssen allerdings die Brandschutzordnung beachten.
Unser Tipp: Beim Weihnachtsschmuck auf elektrische Kerzen mit Prüfsiegel zurückgreifen. Wer nicht auf echte Kerzen verzichtet, sollte unbedingt eine nicht brennbare Unterlage benutzen, zum Beispiel einen Porzellanteller. Brennende Kerzen dennoch niemals unbeaufsichtigt lassen.
Autor: Wissen Gesundheit-Redaktion; Quelle: TÜV Rheinland AGWeitere Themen:
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