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Thema der Woche

Weltweites Warten auf ein Organ

Am Sonntag ist wieder Tag der Organspende. Zum fünften Mal bereits soll weltweit daran erinnert werden, dass viele Patienten auf ein Spenderorgan warten. Weltweit wachsen die Wartelisten für Organe. Viele Patienten sterben sozusagen auf der Wartebank. Bei den Organspenden unterscheidet man zwischen Lebendspenden und Todspenden. Einige Organe können Menschen nämlich abgeben oder teilen und nach der Operation trotzdem ohne Einschränkungen weiterleben. Dies ist die Lebendspende. Sie ist aber nur erlaubt, wenn der Empfänger mit dem Spender ersten oder zweiten Grades verwandt ist, oder wenn ein Ehe- bzw. Verlobungsverhältnis besteht. Darüber hinaus ist die Lebendspende zwischen zwei sich besonders nahestehenden Personen erlaubt.
Andere Organe können nur hirntoten Menschen entnommen werden. Das ist die Todspende. Hier muss der Spender allerdings zuvor seine Einwilligung gegeben haben, am besten mit einem Organspendeausweis. Auf diesem können Sie übrigens auch bestimmen, ob Sie nur einzelne Organe oder auf gar keinen Fall spenden wollen. Liegt kein Organspendeausweis vor, dann darf auch ein Angehöriger entscheiden, was wohl in im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.

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Unser Tipp: Mit einem Organspendeausweis helfen Sie nicht nur möglicherweise einem todkranken Menschen. Sie tun auch Ihren Angehörigen etwas Gutes. Denn diese müssten ansonsten innerhalb von allerkürzester Zeit entscheiden, ob eine Organspende in Ihrem Sinne gewesen wäre oder nicht. Nehmen Sie ihnen diese schwere Entscheidung ab und vermerken Sie Ihren Willen auf einem Organspendeausweis.

Autor: Wissen Gesundheit-Redaktion

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