Eine Gegenanzeige, oder lateinisch „Kontraindikation“, beschreibt den Umstand, dass ein Medikament nicht eingesetzt werden darf. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein.
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Aspirin kann als Nebenwirkung beispielsweise Magenbeschwerden mit sich bringen und sollte daher nicht bei Patienten angewandt werden, welche schon einmal Magengeschwüre hatten.
Schwangere wiederum dürfen zahlreiche Medikamente nicht einnehmen, weil das zur Schädigung des Kindes und auch der Mutter führen kann. Bestimmte Betablocker gegen Bluthochdruck dürfen Asthmatiker nicht einnehmen.
Übergewicht ist die wesentliche Ursache zahlreicher Volkskrankheiten – es spielt beispielsweise bei der Entstehung von Diabetes Typ 2 und verschiedenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine entscheidende Rolle.
Trotz regelmäßig durchgeführter Kontrollen und vorbeugenden Maßnahmen gegen Legionellenbildung, die in Form von thermischer Desinfektion und Chlorierung des Wassers stattfindet, ist der Einsatz eines Legionellen-Filters sinnvoll.