Eine Gegenanzeige, oder lateinisch „Kontraindikation“, beschreibt den Umstand, dass ein Medikament nicht eingesetzt werden darf. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein.
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Aspirin kann als Nebenwirkung beispielsweise Magenbeschwerden mit sich bringen und sollte daher nicht bei Patienten angewandt werden, welche schon einmal Magengeschwüre hatten.
Schwangere wiederum dürfen zahlreiche Medikamente nicht einnehmen, weil das zur Schädigung des Kindes und auch der Mutter führen kann. Bestimmte Betablocker gegen Bluthochdruck dürfen Asthmatiker nicht einnehmen.
Sie unterstützen Senioren und hilfsbedürftige Menschen im Alltag, bieten emotionale Nähe und tragen entscheidend zur Gesundheitsförderung bei – sowohl in präventiver Hinsicht als auch bei bestehenden Krankheiten.