Glossar
Off-Label-Use
„Off-Label-Use“ ist ein englisches Schlagwort und bedeutet übersetzt soviel wie „außerhalb der Vorschriften aus der Packungsbeilage“.
Von „Off-label-use“ spricht man dann, wenn ein Medikament nicht für jene Krankheit eingesetzt wird, für die es ursprünglich zugelassen wurde.
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Gewöhnlich ist so eine Vorgehensweise im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung gerechtfertigt, bei der keine andere Therapie verfügbar ist und die Möglichkeit besteht, dass auf Grund neuster Erkenntnisse, das jeweilige Präparat helfen kann. Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen, laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, welche durch die Verordnung eines Medikamentes anfallen, das außerhalb seiner Zulassung, oft lebensrettend für den Patienten, verordnet wurde. Auch sind viele Medikamente, die nur an Erwachsenen getestet wurden, da Medikamentenstudien mit Kindern verboten oder zumindest umstritten sind, zur Behandlung von Kindern eigentlich „Off-label-use“.