RATGEBER - Herzkrank I
Originalpräparate oder Generika?
Wenn Sie in der Klinik Ihre neuen Medikamente erhalten, sehen Sie nicht, was sie kosten.
Nach Ihrer Entlassung setzt ein niedergelassener Arzt, sei es der Kardiologe oder sei es der Hausarzt, die Empfehlungen des Krankenhauses um. Er stellt Ihnen ein Rezept für die neuen Medikamente aus.
In der Apotheke sehen Sie erstmals den Preis. „So teuer?“, sagen Sie sich vielleicht, wenn Sie den Preis für ein neuartiges Herzmedikament sehen. „So billig?“, fragen Sie sich vielleicht, wenn Sie dann Ihre anderen Medikamente in der Hand halten.
Ihr erster Verdacht: Taugt das denn dann überhaupt etwas? Hier handelt es sich um Generika. Dies sind so genannte Nachahmerpräparate oder Kopien. Sie haben die gleiche Wirkung wie die Originalpräparate, kosten aber weniger.
Man unterscheidet bei zugelassenen Arzneimitteln zwischen Originalpräparaten und Generika.
Ein Originalpräparat ist eine Neuentwicklung oder das erste Medikament seiner Art. Dieses hat einen Patentschutz.
Dieser dauert im Allgemeinen 20 Jahre, beginnend von dem Zeitpunkt in der Entwicklungsphase, zu dem ein Antrag auf das Patent genehmigt worden ist.
Wenn das Präparat dann auf den Markt kommt, dauert der Patentschutz noch an, so dass es erst einmal einige Jahre eine Monopolstellung besitzt. Danach dürfen es auch Zweitanbieter herstellen und vertreiben.
Wirkstoff und Wirkstärke entsprechen denen der Originalpräparate. Es macht für Sie also qualitativ keinen Unterschied, ob Sie auf ein Originalpräparat oder ein Generikum eingestellt werden.
Mit der neuen Aut-idem-Regelung muss der Apotheker übrigens automatisch nach einem Generikum greifen.
Er darf nur noch dann das Originalpräparat herausgeben, wenn es entweder kein Generikum gibt oder der Arzt ausdrücklich auf dem Original besteht und dies auf dem Rezept vermerkt.
Weitere Information finden Sie unter www.wissen-herz.de
