RATGEBER - Organversagen
Lebendspende
Bei den Organspenden unterscheidet man zwischen Lebendspenden und Todspenden. Einige Organe können Menschen nämlich abgeben oder teilen und nach der Operation trotzdem ohne Einschränkungen weiterleben. Dies ist die Lebendspende. Hier entscheidet sich der Spender noch zu Lebzeiten einem Patienten zu helfen, der auf ein lebenswichtiges Organ wartet.
Medizinisch ist dies in folgenden Fällen machbar: Wir haben zwei Nieren, und können unter gesunden Verhältnissen gut auf eine davon verzichten. Das gleiche gilt für die Lungen. Auch eine Lebertransplantation ist als Lebensspende möglich, obwohl wir nur eine davon haben. Denn oft reicht es, einen Leberlappen abzugeben. Der Spender kann mit einer verkleinerten Leber gut weiterleben. Vergleichbares ist bei Darm und Bauchspeicheldrüse der Fall. Die Lebendspende ist aber nur erlaubt, wenn der Empfänger mit dem Spender ersten oder zweiten Grades verwandt ist, oder wenn ein Ehe- bzw. Verlobungsverhältnis besteht. Darüber hinaus ist die Lebendspende zwischen zwei sich besonders nahestehenden Personen erlaubt. Das gilt auch für die Überkreuz-Lebendspende: Ein Partner eines Paares ist krank und der andere ist bereit, ein Organ zu spenden. Er hat aber z. B. eine inkompatible Blutgruppe. Dieses Paar kann sich nun nach einem anderen Paar in gleicher Situation umsehen.