RATGEBER - Schlaganfall
Das zahlt die Pflegeversicherung
Unter bestimmten Umständen profitieren Schlaganfall-Patienten von den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber teilt sie in drei so genannte Pflegestufen ein:
Pflegestufe I
Sie richtet sich an Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal pro Tag Hilfe benötigen.
Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass sie mehrfach in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen brauchen.
Sachleistung Pflegedienst: 384 Euro pro Monat.
Pflegegeld bei privater Pflege: 205 Euro pro Monat
Pflegestufe II
Den Adressatenkreis bilden hier Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.
Und sie benötigen mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sachleistung Pflegedienst: 921 Euro pro Monat.
Pflegegeld bei privater Pflege: 410 Euro pro Monat.
Pflegestufe III
Diese Gruppe umfasst Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen.
Außerdem brauchen sie mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sachleistung Pflegedienst: 1432 Euro pro Monat (in Härtefällen bis zu 1918 Euro).
Pflegegeld bei privater Pflege: 650 Euro pro Monat.
In Ausnahmefällen zahlt die Pflegekasse auch mehr Geld. Zum Beispiel genehmigt sie bei Bedarf eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege. Es können auch Leistungen für Pflegebetten oder Gehhilfen beantragt werden.
Zum Umbau von Wohnungen bietet die Pflegeversicherung Zuschüsse bis zu 2500 Euro.
Ob Patienten in die Pflegestufe I, II oder III kommen entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Er untersucht mit einem Arzt vor Ort den Patienten und besichtigt die Wohnung. Ansprechpartner, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, ist die Pflegekasse bei der Krankenversicherung des Patienten.
