RATGEBER - Zwänge
Zwangshandlungen
Zu den Zwangshandlungen gehört das oben genannte x-malige Kontrollieren und Ordnen. Auch stundenlanges Händewaschen nach jedem Händeschütteln oder penibelstes Putzen der Wohnung, sobald jemand mit Straßenschuhen hindurchgegangen ist, sind Zwangshandlungen.
Eine Betroffene berichtete, dass sie immerzu bis 400 zählt und nur, wenn sie bei einer durch vier teilbaren Zahl angelangt ist, kann sie beispielsweise die Toilettenspülung betätigen oder den Kühlschrank öffnen, aber das auch nur, wenn sie zuvor mit dem Kopf eine ruckartige Bewegung nach hinten gemacht hat. Diese Zwangshandlungen haben den Anschein von Ritualen. Ebenso wie man in manchen Religionen die Götter milde stimmen will, indem man – wie auf Bali – morgens kleine Reisblätterschälchen mit Früchten auf die Straße stellt, so sollen die zwanghaften Rituale dazu dienen, sich selbst oder andere vor einer Bedrohung zu schützen. Paradox ist dabei, dass die Betroffenen vom Kopf her durchaus wissen, dass sie den Herd ausgeschaltet haben, und sie dies trotzdem aus einem Gefühlsimpuls heraus wieder und wieder nachkontrollieren müssen. Ansonsten wären sie so beunruhigt, dass sie vor lauter Ängsten und Sorgen nichts anders machen können. Das selbstverordnete Ritual ist also wie eine Falle, aus der die Betroffenen nicht von alleine herauskommen.