RATGEBER - Cannabis auf Rezept
Kosten und Kostenübernahme
Prinzipiell sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, da weder das Arzneimittel Marinol(r) noch das Rezepturarzneimittel Dronabinol in Deutschland zugelassen sind und daher grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Deutsche Krankenversicherer können sich demnach weigern, eine Behandlung mit Dronabinol (THC), das ärztlich verschrieben wurde, zu bezahlen. So urteilte zumindest ein Richter eines Sozialgerichtes am 9. August 2001 zu Ungunsten eines Patienten mit Multiple Sklerose aus Mannheim.
Dem Patienten, der bereits versucht hatte, mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einen legalen Zugang zu Cannabis zu erhalten, wurde die Erstattung der Behandlungskosten mit Dronabinol verweigert.
Trotz dieses Entscheides übernehmen dennoch einige Krankenkassen die Kosten.
Die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse sollte möglichst der Arzt übernehmen. Man kann es dann selbst machen, wenn schon ein guter Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter besteht.
Bei der Entscheidung der Krankenkassen sowie auch für Selbstzahler ist daher die Frage nach den Kosten für Cannabispräparate möglicherweise entscheidend.
Marinol(r) ist sehr teuer. Die kleinste Packung mit 25 Kapseln zu 2,5 mg THC kostet etwa € 350.
Das in Deutschland hergestellte halbsynthetische Dronabinol kostet derzeit etwa ein Viertel davon.
Ein neues aus natürlichem Cannabis hergestelltes Dronabinol wird derzeit mit einem Achtel des Preises für Marinol(r) angegeben (Stand Juni 2002).
