Auf dem Betäubungsmittelrezept kann beispielsweise stehen:
Ölige Dronabinoltropfen 2,5%, 10 ml (entsprechend 250 mg Dronabinol), (Dosierung einschleichend beginnend mit 2 x 3 Tropfen (2 x 2,5 mg) oder 100 Kapseln à 5 mg Dronabinol (entsprechend 500 mg Dronabinol), (2 x 1 Kapsel tgl.)
Apotheken können Dronabinol beziehen, aus dem sie dann entsprechende Rezepturen herstellen, so wie es auf dem Rezept des Arztes verschrieben steht.
Für das Fertigprodukt Marinol(r) gilt, dass grundsätzlich jede Apotheke eine Erlaubnis zur Einfuhr beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen kann.
Ebenso können sich Apotheken auch an einen der Importeure wenden, die bereits eine Importerlaubnis haben.
Akute und persistierende Kopfbeschwerden beeinträchtigen den Alltag in vielfältiger Weise. Manche Betroffene verspüren ein Pochen im Schläfenbereich, während andere unter hämmernden Anfällen leiden.