RATGEBER - Rheuma
Gegenanzeigen für die sanfte Medizin
Wirksame Therapien können eigentlich immer auch unerwünschte Wirkungen hervorrufen.
So gibt es auch für physikalische Behandlungen Gegenanzeigen, die den Einsatz einer bestimmten Behandlungsform verbieten, andernfalls muss gehäuft mit Nebenwirkungen gerechnet werden.
Kälteanwendungen beispielsweise dürfen nicht bei arteriellen Durchblutungsstörungen oder Ernährungsstörungen der behandelten Gewebe oder bei Sensibilitätsstörungen oder Kälteallergien zum Einsatz kommen.
Wärmebehandlungen sollen bei lymphatischen Stauungen, akuten Entzündungsprozessen und bösartigen Erkrankungen nicht durchgeführt werden. Die genannten Erkrankungen oder Störungen könnten schlimmer werden.
Elektrotherapien dürfen weder bei akuten Entzündungsprozessen oder Verletzungen des schmerzenden Gewebes noch bei Schrittmacher-Patienten eingesetzt werden.
Chirotherapeutische Maßnahmen können folgenschwere Strukturdefekte hervorrufen, wenn sie unkontrolliert angewendet werden. Bei entzündlich rheumatisch Erkrankten ist das Risiko besonders hoch.