RATGEBER - Röteln
Gefahr für das Ungeborene
Fällt die Infektion in die ersten Schwangerschaftswochen, kommt es bei etwa 60 Prozent der Ungeborenen zu Missbildungen. Am häufigsten sind es Herzfehler, Augenschäden, Taubheit und geistige Schäden. Ist das Ungeborene im Mutterleib schon ein paar Monate alt, ist die Gefahr geringer worden, aber es tragen immer noch 10 Prozent bleibende Schäden davon. Hier spricht man dann vom „late onset-Syndrom“, es umfasst u. a. Wachstumsverzögerung, einen chronischen Röteln-Hautausschlag und verschiedene Formen von Lungenentzündungen. Darüber hinaus gibt es noch Krankheiten, die später auftreten, wenn das Kind schon auf der Welt ist, und die ihren Ursprung trotzdem in der Rötelninfektion der Mutter haben. Hierzu gehören wiederum Hörschäden, Diabetes mellitus, Störungen des Hormonhaushalts, Krampfleiden und mehr.
Meine Patientin hatte übrigens Glück gehabt, sie hat mir Monate später ein Foto von einem süßem Baby geschickt: Mutter und Kind sind wohlauf. Für sie war es ein Segen, dass schon zwei Drittel der Schwangerschaft rum waren, als sie den Rötelerreger einfing. Im ersten Drittel wäre es wahrscheinlich nicht so glimpflich abgelaufen.
Da man aber von so viel Glück nicht ausgehen kann, hilft nur eines, nämlich einen Impfschutz aufzubauen (siehe unten). Denn anders kann man einer Röteln-Erkrankung nicht vorbeugen, und sie ist auch nicht zu behandeln.