RATGEBER - Tollwut
Wer soll sich impfen lassen?
Anders als beispielsweise bei Wundstarrkrampf (Tetanus) muss sich nicht jeder gegen Tollwut impfen lassen, sondern nur, wer Kontakt zu einer an Tollwut erkrankten oder einer tollwut-verdächtigen Person hatte.
Kontakt kann bei folgenden Personengruppen auftreten (Quelle: Robert-Koch-Institut in Anlehnung an Empfehlungen der CDC, Stand: 16.02.2005):
Häuslicher Kontakt:
Direkter Kontakt mit verletzter Haut oder Schleimhaut zu Speichel oder Erbrochenem des Erkrankten, z.B.: Trinken aus demselben Glas; Essen von demselben Teller bzw. mit demselben Besteck; gemeinsame Nutzung von Zahnbürsten; Küssen, Sexualkontakt zum Erkrankten.
Behandelndes Personal im Krankenhaus:
Ungeschützter direkter Kontakt mit verletzter Haut oder Schleimhaut zu Liquor oder Speichel des Erkrankten, z.B. bei Beatmung, Absaugen oder Intubation oder Operation des Erkrankten. Auch nach Nadelstich-Exposition – wegen eines möglichen Kontaktes zu Nervengewebe.
OP-Personal:
Ungeschützter Haut- oder Schleimhautkontakt zu Organen (insbesondere Nervengewebe) eines an Tollwut Erkrankten (Entnahme- bzw. Transplantations-Team).
Laborpersonal:
Ungeschützter Kontakt zu Untersuchungsproben des Patienten: Organmaterial – ZNS oder anderes Nervengewebe sowie Liquor.
Weiterhin empfiehlt die WHO die Impfung bei folgenden Berufsgruppen:
Tierärzte, Jäger, Forstpersonal, Personen bei Umgang mit Wildtieren in Gebieten mit Wildtollwut sowie ähnlichen Risikogruppen (z.B. Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen). Eine vorsorgliche Impfung muss bei Personal in Laboratorien mit Tollwutinfektionsrisiko erfolgen.