RATGEBER - Adulte Stammzellen
Adulte Stammzellen, Hoffnungsträger für viele unheilbare Krankheiten
Adulte Stammzellen sind teilungsfähige Zellen von bereits ausgewachsenen Organismen, die in bislang 20 Organen des Körpers nachgewiesen wurden, so z.B. im Knochenmark. Sie sind dort lebenslänglich vorhanden. Sie haben die Aufgabe, die unterschiedlichsten Arten von Ersatzzellen zu bilden. Damit sind sie einer der großen Hoffnungsträger in der medizinischen Forschung, können sie doch wegen ihres enormen Regenerations- und Reparaturpotentials für die Behandlung von bisher unzureichend behandelbarer Krankheiten herangezogen werden.
Adulte Stammzellen sind relativ einfach zu gewinnen. Sie werden vor allem aus dem Knochenmarkgewebe entnommen und kultiviert. Bei der Knochenmarkentnahme wird unter Narkose ein Knochenmark – Blut – Gemisch aus dem Beckenknochen entnommen. Eine weitere Methode ist die Stammzellentnahme aus dem Blut. Hier müssen vorher bestimmte Wachstumsfaktoren verabreicht werden, wodurch es zu einer Ausschwemmung von Stammzellen aus dem Knochenmark ins Blut kommt. Diese Stammzellen stehen dann für die Transplantation zur Verfügung.
Dieser Tage hat sich nun in Köln das XCell-Center gegründet, das erste private Zentrum in Europa, das sich auf die Anwendung adulter Stammzellen für die regenerative Medizin spezialisiert hat. Es ist zu finden im Institut für Regenerative Medizin, c/o Eduardus-Krankenhaus, Custodisstraße 3 – 17, 50679 Köln (www.xcell-center.de).
Dieses Center bietet bei folgenden Krankheiten eine Behandlung an:
Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Rückenmarksverletzungen, Multiple Sklerose, Parkinson und Alzheimer.
Dann Erkrankungen von inneren Organen, wie Diabetes Typ 2, Herzinfarkt und Lebererkrankungen und schließlich auch Verschleißerkrankungen, wie z.B. Arthrose.
Vor der Behandlung wird ein ausführliches Gespräch mit den Ärzten geführt, die sich zuvor umfassend mit den medizinischen Unterlagen des Patienten beschäftigt haben. Ob überhaupt eine Stammzelltherapie sinnvoll und Erfolg versprechend ist, entscheidet ein multidisziplinäres Team in einer anschließenden Beratungskonferenz. Wird dort die Stammzelltherapie befürwortet, wird ein genau auf den Patienten zugeschnittener Behandlungsplan erarbeitet. Wenn der Patient dann über die Kosten informiert wurde und sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, wird ein Termin zur Entnahme von Knochenmark in der Klinik vereinbart.
In dem hauseigenen Labor isolieren dann Spezialisten die Stammzellen in einem Reinraum, prüfen sie auf geeignete Qualität und präparieren die Zellen. Mehrere Qualitätskontrollen werden durchgeführt. Danach werden die Stammzellen zur Verabreichung freigegeben, wenn alle Qualitätskriterien erfüllt sind. Dieses hochwertige Stammzellpräparat kann jetzt auf 4 verschiedene Weisen zur Anwendung kommen, je nach Erkrankungsbild und individuellen Bedürfnissen. Die einfachste und unkomplizierteste Anwendungsweise ist die Verabreichung in die Vene. Diese Methode wird angewandt, wenn gewünscht ist, dass die Zellen sich im ganzen Körper verteilen. Wenn die Zellen in einer hohen Konzentration direkt am Zielort ankommen sollen, können mittels Angiographie die Stammzellen genaustens in das Zielorgan, wie z.B. Leber, Herz, Bauspeicheldrüse oder Gehirn eingespritzt werden. Dazu wird nach einer örtlichen Betäubung ein Katheter über die Arterie in der Leiste eingeschoben. Unter Röntgenkontrolle wird der Katheter präzise im Zielorgan platziert und die Stammzellen verabreicht. Besonders bei neurologischen Erkrankungen ist es auch möglich, die Stammzellen mittels einer Lumbalpunktion in die Rückenmarksflüssigkeit zu applizieren. Da diese Flüssigkeit zirkuliert, können die Stammzellen direkt in die beschädigten Gebiete im Gehirn oder Rückenmark transportiert werden und dort aktiv werden. Schließlich kann das Zielgewebe auch noch im Rahmen eines operativen Eingriffes erreicht werden, das heißt, die Stammzellen werden direkt in das beschädigte Gebiet appliziert.
Der Einsatz dieser adulten Stammzellen darf nicht verwechselt werden mit dem Einsatz der ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen. Die Gewinnung embryonaler Stammzellen ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz geregelt und derzeit verboten. Ohne jetzt in diese Diskussion einsteigen zu wollen muss auf jeden Fall an dieser Stelle betont werden, dass sich alle Experten darin einig sind welch wichtige Rolle die Therapie mit Stammzellen heute bei unheilbaren Krankheiten spielt und zukünftig spielen wird.