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RATGEBER - Frauen-Krebsvorsorge

Diagnose durch den Arzt

Der Gynäkologe oder die Gynäkologin kann den Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen mit dem sogenannten Pap-Abstrich feststellen. Diese Untersuchung wurde in den 40er Jahren von ihrem Namensgeber, dem griechischen Arzt George Papanicolaou, entwickelt. Dabei streicht der Arzt/die Ärztin mit einem speziellen Wattestäbchen oder einem Spatel ein paar Zellen vom Gebärmutterhals ab (medizinisch: Zellabstrich). Die Zellprobe wird in einem Labor eingefärbt und unter dem Mikroskop begutachtet.

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Die Ergebnisse des Pap-Abstrichs werden in fünf Gruppen eingeteilt:

Pap I: Zellbild normal, unverdächtiger Zellbefund. Der nächste Pap-Abstrich braucht erst im Rahmen der nächsten Krebsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden.

Pap II: Einzelne atypische, aber nicht schwerwiegende Zellveränderungen, werden häufig durch Entzündungen ausgelöst. Wird mit Medikamenten (Antibiotika, Antimykotika o. a.) behandelt.

Pap III: Unklares Zellbild, das nicht eindeutig als gutartig oder bösartig zu beurteilen ist. Oft wird deshalb der Test wiederholt. Meist gehen die Zellveränderungen auf schwere Entzündungen zurück, dann wird mit einem Antibiotikum therapiert. Sind die Veränderungen in der Kontrolluntersuchung nach drei Monaten noch vorhanden, kann eine Gewebeentnahme (Biopsie) erwogen werden.

Pap III d : Leichte bis mäßig abnorme Zellveränderungen, die sich zu einer Krebsvorstufe entwickeln könnten. Ursache ist meist eine Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus (HP-Virus). Hier hilft kein Antibiotikum! Kontrolluntersuchung nach drei Monaten, dann kann eine Gewebeentnahme (Biopsie) erwogen werden. Statt dessen lässt sich die Diagnose neuerdings auch durch einen Cytoaktiv-Test (siehe unten) erhärten, bei dem in den entarteten Zellen ein Aktivstoff gegen krebserregende Papillomaviren nachgewiesen wird.

Pap IV a/b : Schwere, abnorme Zellveränderung (schwere Dysplasie) oder Krebsvorstufe (Carcinoma in situ). Bei Pap IV b ist eine frühe Krebsform nicht auszuschließen. Beide Befunde erfordern histologische Abklärung, meist indem das verdächtige Gewebe mittels einer Ausschabung (Kürettage) oder einem kegelförmigen Herausschneiden (Konisation) entfernt wird. Anschließend wird das Gewebe im Labor untersucht, um den Krebsverdacht zu prüfen.

Pap V: Nachweisbare bösartige Tumorzellen, die wahrscheinlich in das umgebende Gewebe hineinwuchern (= sie sind invasiv). Erforderlich ist die histologische Abklärung mittels Konisation oder Biopsie. Behandlung: meist Gebärmutterentfernung.

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