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RATGEBER - Reisemedizin

Reiseversicherungen

Doppelt und dreifach versichert, aber die richtigen Versicherungen fehlen. 

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Hier ist ein Leitfaden über das, was wichtig ist.
Da sich einzelne Anbieter unterscheiden, können Sie sich unter www.stiftung-warentest.de (Bei Suche "Reiseversicherungen" angeben) bzw. in den Ausgaben 04/2002 und 06/2001 individuell informieren.

Reisekrankenversicherung
Die eigene gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten in all den Urlaubsländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das sind die EU-Länder, die Mittelmeeranrainer und die Balkanstaaten.

Trotzdem sollten Sie prinzipiell bei allen Reisen ins Ausland eine private Reisekrankenversicherung im Reisebüro oder bei Ihrer Bank oder Sparkasse abschließen, selbst wenn Sie nur nach Mallorca oder Teneriffa reisen. Denn trotz Auslandskrankenschein kann Ihre Urlaubskasse durch Eigenbeteiligung unvorhersehbar belastet werden.

Die Reisekrankenversicherung sollte Arzt- und Krankenhauskosten einschließen, sowie eventuell anfallende Selbstkosten und einen krankheitsbedingten Rücktransport, den gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlen dürfen.

Reisehaftpflichtversicherung / Reiseunfallversicherung
Die normale Haftpflicht- und Unfallversicherung, die jeder Haushalt haben sollte, gilt weltweit und damit auch am Urlaubsort. Wenn Sie keine Haftpflicht- oder Unfallversicherung haben, können Sie diese auch kurz vor dem Urlaub abschließen.

Reisegepäckversicherung
Das Gepäck kann unversichert in die Ferien. Reisegepäckversicherungen bringen mehr Ausschlussklauseln als Gewinn. Sie zahlen selten und wenig. Den Wert von Fotoapparaten und Schmuck ersetzen sie höchstens zur Hälfte.

Autoschutzbriefe
Diese Schutzbriefe für den Fall einer Autopanne haben oft so niedrige Entschädigungsgrenzen, dass man den Schaden auch aus der eigenen Tasche bezahlen kann.

Sinnvoller ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der über Partnerorganisationen im Urlaubsland verfügt und von der Pannenhilfe bis zum Rücktransport eine Menge zu bieten hat.

Wenn Sie allerdings im Ausland ein Auto mieten, so ist dies entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Kfz-Haftpflicht-versichert.

Dies kann für wenig entwickelte Länder praktisch gar keinen, in vielen anderen Ländern (u. a. Amerika) einen geringeren Haftpflichtschutz als in Deutschland bedeuten. In dem Fall ist es vor allem für ungeübte Fahrer sinnvoll, im Reiseland oder schon in Deutschland eine Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Informieren Sie sich, ob der Schutzbrief einen Reiserücktransport enthält.

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