Sind Sie mit den Ergebnissen Ihrer „Schönheitsoperation“ unzufrieden? Die Beweisführung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, liegt grundsätzlich beim Patienten selbst. Erst wenn dies zweifelfrei belegt ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
Akute und persistierende Kopfbeschwerden beeinträchtigen den Alltag in vielfältiger Weise. Manche Betroffene verspüren ein Pochen im Schläfenbereich, während andere unter hämmernden Anfällen leiden.