Sind Sie mit den Ergebnissen Ihrer „Schönheitsoperation“ unzufrieden? Die Beweisführung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, liegt grundsätzlich beim Patienten selbst. Erst wenn dies zweifelfrei belegt ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
In akuten psychischen Krisen ist schnelle Hilfe essenziell. Doch nicht immer ist es möglich, zeitnah einen persönlichen Termin bei einer psychologischen Fachkraft zu erhalten.
Die Bezeichnung „Craniomandibuläre Dysfunktion“ ist ein Sammelbegriff, mit dem Schmerzen und Funktionsstörungen des Kiefergelenks und der umgebenden Strukturen beschrieben werden.