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RATGEBER - Ästhetisch-plastische Chirurgie

Weiterführende Infos

Sind Sie mit den Ergebnissen Ihrer „Schönheitsoperation“ unzufrieden? Die Beweisführung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, liegt grundsätzlich beim Patienten selbst. Erst wenn dies zweifelfrei belegt ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.

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Hilfe bei Behandlungsfehlern finden Sie hier: www.aesthetischplastische-chirurgie.de


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