Sind Sie mit den Ergebnissen Ihrer „Schönheitsoperation“ unzufrieden? Die Beweisführung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, liegt grundsätzlich beim Patienten selbst. Erst wenn dies zweifelfrei belegt ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
Laserbasierte Sehkorrektur kann Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung so verbessern, dass Brille oder Kontaktlinsen deutlich seltener oder gar nicht mehr nötig sind.
Verdauungsprobleme lassen sich 2024 gezielter und individueller behandeln als früher, und der gezielte Einsatz von Enzympräparaten spielt dabei eine wichtige Rolle.