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DNA-Analyse bei Haaren vereinfacht

Der Täter hat den Ort des Verbrechens spurenlos hinterlassen. Keine Fingerabdrücke, keine Fußspuren und schon gar keine Zigarettenstumpen.

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Nur ein einziges ausgefallenes Haar liegt auf dem Boden.

Für die Kriminaltechniker war es bislang sehr schwer oder sogar unmöglich, daraus eine DNA-Bestimmung zu machen
und somit einen genetischen Fingerabdruck, also ein unverkennbares Merkmal über den Täter zu erhalten. Denn an den Haarwurzeln von ausgefallenen Haaren haften oft kaum noch Körperzellen für die DNA-Analyse und die vorhandene DNA ist geschädigt.

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde nun ein Verfahren entwickelt, das die DNA-Bestimmung an ausgefallenen Haaren und an anderem stark geschädigten Material wesentlich vereinfacht.

Bei noch wachsenden Haaren kann aus den Wurzelscheidezellen genug DNA-fähiges Material gewonnen werden. Bei ausgewachsenen und ausgefallenen Haaren sind kaum noch Körperzellen zu finden. Alte oder anderweitig geschädigte DNA liegt nur in kleinen Bruchstücken vor.

Will man hieraus ein DNA-Profil erstellen, müssen ganz kurze DNA-Abschnitte mit weniger als hundert Basenpaaren vermehrt und dann analysiert werden. Die Vermehrung dieser Abschnitte wird nun wesentlich vereinfacht. Während in einer normalen Reaktion 5 bis 7 DNA-Abschnitte gleichzeitig untersucht werden, sind es mit der neuen Methode 11.

Dies hat weitere positive Folgen: „Wir können nun sehr viele Merkmale mit nur einem Haar erheben, weil die Vervielfältigung der DNA-Abschnitte in einem Schritt und nicht mehr nacheinander erfolgt", sagte Dr. Klaus Bender vom Institut für Rechtsmedizin, der seine Technik am Freitag beim 25. Spurenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Freiburg vorgestellt hat.

Das Mainzer Institut für Rechtsmedizin zählt zu den wenigen Einrichtungen in Deutschland, die telogene Haare untersuchen können. Das neue Verfahren ist nunmehr seit etwa einem halben Jahr im Einsatz und hat die Analysen – der Hauptanwendungsbereich ist nach wie vor die Verbrechensbekämpfung – deutlich verbessert.

Das Verfahren wurde inzwischen vom Patentverbund Forschung Rheinland-Pfalz für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz durch eine Patentanmeldung schutzrechtlich gesichert.

Hintergrundinfos:
Ausgefallene Haare von Kleidungsstücken oder dem Tatort sind in einem Verbrechensfall manchmal die einzige biologische Spur, die ein Täter hinterlässt. Bei alten Straftaten oder bei der Feststellung von unbekannten Toten liegt den Rechtsmedizinern oft nur geschädigtes Material zur Untersuchung vor.

Der DNA-Strang ist gebrochen und es sind nur kurze DNA-Schnipsel vorhanden. Abhängig vom Grad der Zerstörung und dem Untersuchungsziel können verschiedene Analyseverfahren eingesetzt werden. Das grundlegende Prinzip zur Erstellung eines DNA-Profils ist zunächst immer das gleiche.

Die DNA (Desoxyribonukleinsäure) enthält die Erbinformation eines Menschen; sie besteht aus vier Grundbausteinen, den Basen Adenin, Guanin, Thymin und Cytosin, und findet sich hauptsächlich im Zellkern in Form von 46 Chromosomen.

Nur etwa 5 Prozent der DNA sind codierende Bereiche, das heißt sie sind für die tatsächliche Ausprägung und das Erscheinungsbild einer Person verantwortlich. Die anderen 95 Prozent sind nichtcodierende, zum Teil unterschiedlich lange Abschnitte ohne eine für die Erscheinung relevante Information.

In diesem nichtcodierenden Bereich liegen auch Abschnitte, die von Person zu Person sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und daher ein relativ eindeutiges Merkmal für die Erkennung liefern: DNA-Blöcke aus bestimmten Basenabfolgen wie zum Beispiel „Adenin – Guanin – Adenin – Adenin“, die sich mehrmals wiederholen und dadurch eine ganz bestimmte Länge erreichen.

Die Anzahl der Wiederholungen kann zwischen einzelnen Individuen stark variieren, ist aber bei jeder Person immer gleich, das heißt jede Körperzelle eines Menschen zeigt die gleiche Anzahl von Wiederholungen. In den Körperzellen von Blut, Speichel, Sperma oder Haaren können diese DNA-Abschnitte lokalisiert und dann millionenfach vervielfältigt werden, um so ihre Länge zu ermitteln.

Diese Längenbestimmung wird für acht Datenbankmerkmale erstellt und ergibt den „genetischen Fingerabdruck“, ausgedrückt in einem Zahlencode. Der Zahlencode sagt nichts über die Eigenschaften eines Menschen aus, kann aber durch Abgleichung mit Proben aus der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA) zur Überführung eines Täters führen, wie etwa im Fall Moshammer geschehen.

Stand: 1.3.2005
Quelle: idw
Autor: Quelle: idw; Stand: 01.03.2005

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